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Konsulate und Honorarkonsulate in Spanien
50 Millionen Bundesbürger reisen jährlich ins Ausland. Oft geraten viele von ihnen in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.
Deutschland unterhält in mehr als 200 Ländern Auslandsvertretungen, über 200 Botschaften und Generalkonsulate sowie 345 Honorarkonsulate. Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand - so wie es die Auslandsvertretungen aller Länder tun. Im Falle Deutschlands ist diese Verpflichtung im Konsulargesetz von 1974 begründet.
Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Daher können die Konsularbeamte in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte.
Honorarkonsule betreiben ihr Amt ehrenamtlich. Sie haben nur eingeschränkte konsularische Befugnisse und begrenzte amtliche Hilfsmöglichkeiten.
Das deutsche Honorarkonsulat in Alicante ist zuständig für die Provinzen Alicante, Murcia und Albacete.
Es ist an der im Zentrum von Alicante gelegenen Plaza Calvo Sotelo 1 - 5. Stock gelegen
Tel: 965 217 060
Von Montag bis Freitag wird dort zwischen 9 und 13.00 Uhr Hilfe geleistet.
Das Deutsche Honorarkonsulat in Valencia finden Sie in der Marques de Sotelo 3, im 6. Stock
Tel: 963 106 253
Öffnungszeiten ebenfalls Montag bis Freitag 9 - 13.00 Uhr
So wie in Spanien ist auch in anderen Hauptreiseländern außerhalb der normalen Dienstzeiten durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt, dass Konsularbeamte in Notfällen erreichbar sind.
Die Anzahl der deutschen Urlauber ist groß, folglich haben die Konsulatsmitarbeiter ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen.
Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die die Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Erwartungen konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen, sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.
Nur in Ausnahmefällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes § 5 KG auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Fall zurückzuzahlen.
Eine Auslandsvertretung kann bei Todesfällen bei der Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und der Überführung mitwirken.
Konsulate |
Valencia |
Alicante |
USA |
96 351 69 73 |
|
Belgien |
96 380 29 09 |
96 592 91 47 |
Dänemark |
96 351 36 06 |
96 520 79 38 |
Deutschland |
96 361 43 54 |
96 521 70 60 |
Frankreich |
96 334 74 24 |
96 592 18 36 |
Griechenland |
96 385 80 24 |
|
Groß-Britannien |
96 521 60 22 |
|
Italien |
96 331 97 02 |
96 592 60 48 |
Niederlande |
96 341 46 33 |
96 521 21 75 |
Norwegen |
96 331 08 87 |
96 521 83 00 |
Österreich |
96 352 22 12 |
|
Schweden |
96 394 03 75 |
96 521 83 00 |
Schweiz |
96 333 37 22 |
|