Spanien-ABC: Reiseversicherung
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Reiseversicherung



Wer einen Urlaub plant, sei es in Europa oder in einem außereuropäischen Land, sollte immer darüber nachdenken eine Reiseversicherung abzuschließen. Will man sich für eine Versicherung entscheiden, sollten die Folgenden Punkte abgedeckt sein:

Versicherung im Falle einer Reiseverkürzung

Diese Versicherung tritt ein, falls Sie oder einer Ihrer Familienmitglieder erkranken oder sich verletzen und deshalb die reise verfrüht abgebrochen werden muss. In diesem Fall würde die nicht genutzte Zeit zurück erstattet werden.

z.B. mit inbegriffen in der ADAC-Reiserücktrittsversicherung

Versicherung im Falle einer Reiseabsage

Falls die Kreuzfahrtlinie oder Feriengesellschaft, bei der Sie Ihren Urlaub gebucht haben Bankrott geht, würden Sie eine Kostenerstattung erhalten. Die Versicherung tritt ebenfalls in Kraft, wenn Sie auf Grund von Krankheit, Verletzungen, Tod eines Familienmitgliedes oder Naturkatastrophen die Reise nicht antreten können. Im Unterschied zu einem „Absageverzicht“ (Waiver) ist diese Versicherung zwar ein wenig teuer, dafür sind sie aber von Beginn der Reise an versichert und haben keine Beschränkungen.

z.B. bei der ADAC-Reiserücktrittsversicherung

Versicherung im Falle von medizinischen Leistungen

Hier werden z. B. die Kosten bei ambulanter Behandlung, Heim- oder Verlegungstransporten, Medikamententransporten, Krankenbesuchen usw. übernommen.

z.B. bei der ADAC- Auslandskrankenversicherung

Versicherung des Reisegepäcks und bei Verspätungen

Ab einer bestimmten Zeitübertretung z. B. bei Flügen oder Bahnreisen sind Sie hiermit versichert. Der Verlust von Reisegepäck beschränkt sich oft auf einzelne Gepäckstücke.

auch das ist im ADAC-Rundum-Sorglos-Paket inbegriffen

Notfallversicherung

Tritt z. B. bei unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen im Ausland ein. Hier werden gewöhnlich nicht die Krankenhaus- oder Arztkosten erstattet, sondern nur die Zeit die im Ausland im Krankenhaus oder beim Arzt verbracht wurde.

Persönliche Unfallversicherung

Entschädigt die Versicherten bei dauerhafter oder vorübergehender Behinderung im Falle eines Unfalls oder bei durch Unfall verursachtem Tod.

z.B bei der ADAC-Unfallversicherung

 

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