Die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien
Sind Sie Angehöriger eines EU- Staates, so können Sie jederzeit eine berufliche Tätigkeit nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Spanien ausüben. Die Einholung eines Visums für Ihren Aufenthalt entfällt, ebenso benötigen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Sollten Sie jedoch einmal Rechtsgeschäfte in irgendeiner Form erledigen müssen, hat die Erfahrung gezeigt, dass eine Aufenthaltsgenehmigung, die Permiso de residencia, die Vorgänge sehr erleichert. Die Permiso de residencia kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Bei einem Aufenthalt unter drei Monaten muss nur ein gültiger Pass oder der Personalausweis für die Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit vorgelegt werden. Die Meldepflicht entfällt ebenso wie die Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitsgenehmigung.
Möchten Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, besteht die Verpflichtung, sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, zu melden. An Unterlagen müssen Sie nur Ihren deutschen Reisepass und einen Nachweis Ihres Wohnsitzes (Mietvertrag, Nachweis von Grundeigentum etc.) erbringen. Da Sie in diesem Fall auch einwohnermelderechtlich erfasst sind, genießen Sie das kommunale Wahlrecht.
Waren Sie als Rentner oder Pensionär vor ihrem Eintritt in den Ruhestand in Spanien nicht berufstätig, benötigen Sie auch weiterhin eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise in Spanien beantragt werden. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt: Antragsformular, deutscher Reisepass, drei Passfotos, Fotokopien der Dokumente und eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis.
Familienangehörige, die zum Beispiel aus der Schweiz einreisen, also aus einem Nicht- EU- Land, benötigen ein Visum in ihrem Reisepass. Dieses kann und sollte vor der Einreise bei der zuständigen spanischen Ausländervertretung eingeholt werden.
Haben Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, ist die jeweilige deutsche Ausländerbehörde Ihr Ansprechpartner und die zuständige Passbehörde. Sie sollten bei der Passbehörde dann auch den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu lassen. Sie können sich bei der Passbehörde erkundigen, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall mitzubringen haben. Die Telefonnummer lautet: 915 579 015.
Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie bei einem Umzug nach Spanien auch Ihren Pkw auf ein spanisches Kennzeichen ummelden und Ihren Führerschein beim spanischen Straßenverkehrsamt registrieren müssen.(NEU: Das müssen Sie nicht mehr tun !) Damit kann dann ein erfolgreiches Leben in Spanien starten!
Autor: Stefanie Pilhofer (imp-agentur)/ 03-11-2003
Anmerkung der Redakion : 22. November 2010
An dieser Stelle verweisen wir ebenfalls auf das seit geraumer Zeit gültige Ausländerzertifikat, welches die Residencia abgelöst hat !!!
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