Spanien ist unterteilt in 17 autonome Regionen (Comunidades Autónomas) und die zwei autonomen Städte (Ciudades Autónomas) Ceuta und Melilla. Die Gemeinschaften gliedern sich weiterhin in insgesamt 52 Provinzen. Die Strukturierung in autonome Gemeinschaften ist in der Verfassung von 1978 in Artikel 2 geregelt. Sie besagt unter anderem, dass die einzelnen Regionen in Gesetzgebung und ausführender Gewalt auch unabhängig vom Zentralstaat entscheiden können. Das Maß der jeweils eingeräumten Autonomie variiert dabei von Region zu Region. Die Autonomiestatute wurden von 1979 bis 1983 verabschiedet.
Genaue Informationen zu den einzelnen Regionen und Provinzen Spaniens, sowie die Vorstellung der wichtigsten und interessantesten Städte finden Sie hier.
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