Kontoeröffnung in Spanien – via Internet
Schnell entschlossene Immobileinkäufer können auch vom Ausland aus in Spanien ein Konto eröffnen. So bietet beispielsweise die Banca March diesen Service als "apertura diferìda" per Internet über ihr Portal www.bancamarch.es an, Telefonservice in deutscher Sprache bei der Ausfüllung des Antragsformulars inklusive.
Für Überweisungen auf dieses neue Konto kann dieses umgehend in Funktion gesetzt werden.
Erste Verfügungen über Saldobeträge auf diesem Konto sind – zur Missbrauchsverhütung – allerdings erst nach erstem persönlichen Erscheinen mit Unterschriftsleistung in der jeweiligen Filiale der Kontoeröffnung möglich.
Gleichwohl kann diese Möglichkeit der schnellen Kontoeröffnung Ihnen sehr wertvolle Dienste leisten.
Muss beispielsweise kurzfristig für die Kaufpreiszahlung beim notariellen Kaufvertragsabschluss der Kaufpreis in gesicherter Form praktisch bargeldgleich übergeben werden, so ist dies mit einem deutschen bankbestätigten LZB-Scheck nicht machbar, wenn der Verkäufer diesen Scheck auf sein Konto in Spanien einlösen will.
Die praktische Lösung kann dann heissen: Kurzfristige Kontoeröffnung vom Ausland aus per Internet, Überweisung des Kaufpreises auf das eigene Konto und Ausstellung eines bankbestätigten Schecks durch die spanische Bank zur Verwendung in Spanien.
Aber unabhängig vom zeitnahen Hauskauf sind wir ja im Begriffe, uns an die Abwicklung von Bankgeschäften vom heimischen PC aus zu gewöhnen, so dass auch andere Spanieninvestoren diesen Weg der Kontoeröffnung bevorzugen.
Für Überweisungen auf dieses neue Konto kann dieses umgehend in Funktion gesetzt werden.
Erste Verfügungen über Saldobeträge auf diesem Konto sind – zur Missbrauchsverhütung – allerdings erst nach erstem persönlichen Erscheinen mit Unterschriftsleistung in der jeweiligen Filiale der Kontoeröffnung möglich.
Gleichwohl kann diese Möglichkeit der schnellen Kontoeröffnung Ihnen sehr wertvolle Dienste leisten.
Muss beispielsweise kurzfristig für die Kaufpreiszahlung beim notariellen Kaufvertragsabschluss der Kaufpreis in gesicherter Form praktisch bargeldgleich übergeben werden, so ist dies mit einem deutschen bankbestätigten LZB-Scheck nicht machbar, wenn der Verkäufer diesen Scheck auf sein Konto in Spanien einlösen will.
Die praktische Lösung kann dann heissen: Kurzfristige Kontoeröffnung vom Ausland aus per Internet, Überweisung des Kaufpreises auf das eigene Konto und Ausstellung eines bankbestätigten Schecks durch die spanische Bank zur Verwendung in Spanien.
Aber unabhängig vom zeitnahen Hauskauf sind wir ja im Begriffe, uns an die Abwicklung von Bankgeschäften vom heimischen PC aus zu gewöhnen, so dass auch andere Spanieninvestoren diesen Weg der Kontoeröffnung bevorzugen.
Kreiditkarten und Debitkarten (EC Karten) Spanien
Der Hauptunterschied zwischen einer Kreditkarte (im folgenden KK) und einer Debitkarte (im folgenden DK) besteht in der Art der Belastung auf dem Konto.
Während bei der DK die Kontobelastung im Moment der Benutzung der DK erfolgt, geschieht dies bei der KK am Monatsende bzw. Anfang des folgenden Monats.
Man benutzt die KK während des laufenden Monats daher auf Kredit. Erst am Monatsende werden dann alle Einkäufe der KK zusammen auf dem Konto belastet, daher der Name KREDIT-karte.
Zudem besteht bei der KK die Möglichkeit, all die Einkäufe in Raten abzubezahlen, wie bei einem Darlehen, d.h. an jedem Monatsende werden z.b. nur 100 € / oder 10% des verbrauchten Geldes abbezahlt, den Rest "nimmt" man mit in den nächsten Monat.
Bei dieser Kreditform werden dann allerdings Finanzierungszinsen fällig, welche idR zw. 1,5-2% pro Monat betragen, das ergibt einen effektiven Jahreszins um die 20-25%.
Die KK hat die Vorteile, dass sie überall im Ausland akzeptiert wird, die DK hingegen wird zwar auch weltweit akzeptiert, jedoch in manchen Situationen wird eine KK verlangt, vor allem bei Mietwagenfirmen, Hotels, Buchungen im Internet, etc.
Die KK hat ein monatliches Limit/Kreditgrenze, die von ihrer Bank aus nach Absprache mit Ihnen gemäß einer studierten Kreditwürdigkeit festgelegt wird, z.b. 1000 €, d.h. dass man im laufenden Monat bis zu 1000 € mit der KK zahlen kann.
Die spanischen Banken sind bei Nicht-Residenten bei der Vergabe von Kreditkarten aufgrund schlechter Erfahrungen vorsichtiger geworden. Es ist daher nicht unüblich, dass in diesen Fällen irgendeine Art von Garantie für die KK-vergabe verlangt wird, z.B. eine Festgeldanlage in Höhe des Kreditlimits, etc.
Komisionen haben sowohl die KK als auch die DK, wobei die Komisionen der KK idR höher sind als die der DK. Die Jahresgebuehr bewegt sich bei der KK von 0 € bei Sonderaktionen, über 24-30 € bei der normalen KK bis zu 70-80 € bei einer goldenen VISA/Mastercard. Die DK kostet idR im Jahr ca. 9-18€.
Eine weitere Komision hat die KK bei Bargeldabhebungen auf Kredit an allen Geldautomaten. Diese Gebühr variiert zw. 2-4% je nachdem wo sie sich befinden, im Inland oder Ausland.
Da bei der DK eine Bargeldabhebung gleichzeitig auf dem Konto belastet wird fallen hier keine Gebühren an, wenn sie bei der eigenen Bank erfolgt oder bei Banken, die mit dem gleichen Kartensystem arbeiten.
Bei bargeldlosen Bezahlungen fallen für den Karteninhaber fast nie Gebühren an, diese werden bei den Einrichtungen (Kleiderladen, Hotel, Restaurant, usw.) erhoben. All die genannten Gebühren variieren von Bank zu Bank.
Während bei der DK die Kontobelastung im Moment der Benutzung der DK erfolgt, geschieht dies bei der KK am Monatsende bzw. Anfang des folgenden Monats.
Man benutzt die KK während des laufenden Monats daher auf Kredit. Erst am Monatsende werden dann alle Einkäufe der KK zusammen auf dem Konto belastet, daher der Name KREDIT-karte.
Zudem besteht bei der KK die Möglichkeit, all die Einkäufe in Raten abzubezahlen, wie bei einem Darlehen, d.h. an jedem Monatsende werden z.b. nur 100 € / oder 10% des verbrauchten Geldes abbezahlt, den Rest "nimmt" man mit in den nächsten Monat.
Bei dieser Kreditform werden dann allerdings Finanzierungszinsen fällig, welche idR zw. 1,5-2% pro Monat betragen, das ergibt einen effektiven Jahreszins um die 20-25%.
Die KK hat die Vorteile, dass sie überall im Ausland akzeptiert wird, die DK hingegen wird zwar auch weltweit akzeptiert, jedoch in manchen Situationen wird eine KK verlangt, vor allem bei Mietwagenfirmen, Hotels, Buchungen im Internet, etc.
Die KK hat ein monatliches Limit/Kreditgrenze, die von ihrer Bank aus nach Absprache mit Ihnen gemäß einer studierten Kreditwürdigkeit festgelegt wird, z.b. 1000 €, d.h. dass man im laufenden Monat bis zu 1000 € mit der KK zahlen kann.
Die spanischen Banken sind bei Nicht-Residenten bei der Vergabe von Kreditkarten aufgrund schlechter Erfahrungen vorsichtiger geworden. Es ist daher nicht unüblich, dass in diesen Fällen irgendeine Art von Garantie für die KK-vergabe verlangt wird, z.B. eine Festgeldanlage in Höhe des Kreditlimits, etc.
Komisionen haben sowohl die KK als auch die DK, wobei die Komisionen der KK idR höher sind als die der DK. Die Jahresgebuehr bewegt sich bei der KK von 0 € bei Sonderaktionen, über 24-30 € bei der normalen KK bis zu 70-80 € bei einer goldenen VISA/Mastercard. Die DK kostet idR im Jahr ca. 9-18€.
Eine weitere Komision hat die KK bei Bargeldabhebungen auf Kredit an allen Geldautomaten. Diese Gebühr variiert zw. 2-4% je nachdem wo sie sich befinden, im Inland oder Ausland.
Da bei der DK eine Bargeldabhebung gleichzeitig auf dem Konto belastet wird fallen hier keine Gebühren an, wenn sie bei der eigenen Bank erfolgt oder bei Banken, die mit dem gleichen Kartensystem arbeiten.
Bei bargeldlosen Bezahlungen fallen für den Karteninhaber fast nie Gebühren an, diese werden bei den Einrichtungen (Kleiderladen, Hotel, Restaurant, usw.) erhoben. All die genannten Gebühren variieren von Bank zu Bank.
Auslandsüberweisungen via Internet von Spanien aus
Nach langem Hin und Her in der EU hat sie vor ca. 2 Jahren die Überweisungsmodalitäten innerhalb der europäischen Währungsunion (EWU) festgelegt.
Allerdings hat es noch ein weiteres Jahr gedauert bis die spanische Zentralbank eine einheitliche Auslegung dieser Richtlinie erreichte. Dies geschah vor ca. 1 Jahr.
Seitdem hat sie für alle spanischen Banken eine verbindliche Richtlinie herausgegeben wie die Auslandsüberweisungen innerhalb der EWU zu handhaben sind
Damit diese Richtlinie greift muss es sich bei der Überweisung um eine Überweisung innerhalb der EWU handeln d.h. die Überweisung muss von einem Land der EWU ausgehen und auch in einem Land der EWU eingehen, z.B. von Deutschland nach Spanien oder umgekehrt. Des weiteren müssen sowohl das Senderkonto als auch das Empfängerkonto in EUR geführt werden.
Neben dem richtigen Namen des Empfängers der Überweisung müssen auch die richtige IBAN-Nummer und der richtige SWIFT/BIC-Code des Empfängers angegeben werden.
Des weiteren muss in der sog. Kostenklausel "KOSTENTEILUNG" angegeben werden, dass jeder seine eigenen Kosten trägt, der Sender seine Bankkosten und der Empfänger die seinigen. (Alternativen wären: alle Kosten zu Lasten des Empfängers oder zu Lasten des Auftraggebers. Dann greift diese Richtlinie jedoch nicht ein).
Wenn jetzt noch der Überweisungsbetrag maximal 50.000 EUR beträgt, dann handelt es sich um eine sog. EU-Standardüberweisung, die Richtlinie der EU greift ein und die betroffene Ueberweisung darf nicht mehr Gebühren kosten, als wenn es sich um eine nationale Überweisung handeln würde. Dies bedeutet, dass auf der Empfängerseite keine Kosten entstehen dürfen, auf der Absenderseite aber schon.
Diese Gebühren hängen dann von der Bank/Land ab, von wo aus die Überweisung durchgeführt wird. Diese sind von Land zu Land und von Bank zu Bank unterschiedlich und in Spanien idR höher als in Deutschland.
Die Meinung, dass diese Überweisungen daher ganz kostenlos wären, ist folglich falsch. Denn eine nationale Überweisung mag vielleicht in Deutschland kostenlos sein, in Spanien aber nicht.
Zumindest in Spanien muss jede Bank ihre maximalen Gebühren von der spanischen Zentralbank genehmigt bekommen haben und den Kunden auf Verlangen darüber informieren (der sog. folleto de tarifas/tablón de anuncios).
Schlussfolgerung: Die sog. EU-Standardüberweisung bis zur Höhe von 50.000 € ist die schnellste (ca. 2-3 Tage), sicherste und auch billigste Form für Privatkunden innerhalb der EWU Geldtransfere vorzunehmen.
Autor: Stephan Richter
Allerdings hat es noch ein weiteres Jahr gedauert bis die spanische Zentralbank eine einheitliche Auslegung dieser Richtlinie erreichte. Dies geschah vor ca. 1 Jahr.
Seitdem hat sie für alle spanischen Banken eine verbindliche Richtlinie herausgegeben wie die Auslandsüberweisungen innerhalb der EWU zu handhaben sind
Damit diese Richtlinie greift muss es sich bei der Überweisung um eine Überweisung innerhalb der EWU handeln d.h. die Überweisung muss von einem Land der EWU ausgehen und auch in einem Land der EWU eingehen, z.B. von Deutschland nach Spanien oder umgekehrt. Des weiteren müssen sowohl das Senderkonto als auch das Empfängerkonto in EUR geführt werden.
Neben dem richtigen Namen des Empfängers der Überweisung müssen auch die richtige IBAN-Nummer und der richtige SWIFT/BIC-Code des Empfängers angegeben werden.
Des weiteren muss in der sog. Kostenklausel "KOSTENTEILUNG" angegeben werden, dass jeder seine eigenen Kosten trägt, der Sender seine Bankkosten und der Empfänger die seinigen. (Alternativen wären: alle Kosten zu Lasten des Empfängers oder zu Lasten des Auftraggebers. Dann greift diese Richtlinie jedoch nicht ein).
Wenn jetzt noch der Überweisungsbetrag maximal 50.000 EUR beträgt, dann handelt es sich um eine sog. EU-Standardüberweisung, die Richtlinie der EU greift ein und die betroffene Ueberweisung darf nicht mehr Gebühren kosten, als wenn es sich um eine nationale Überweisung handeln würde. Dies bedeutet, dass auf der Empfängerseite keine Kosten entstehen dürfen, auf der Absenderseite aber schon.
Diese Gebühren hängen dann von der Bank/Land ab, von wo aus die Überweisung durchgeführt wird. Diese sind von Land zu Land und von Bank zu Bank unterschiedlich und in Spanien idR höher als in Deutschland.
Die Meinung, dass diese Überweisungen daher ganz kostenlos wären, ist folglich falsch. Denn eine nationale Überweisung mag vielleicht in Deutschland kostenlos sein, in Spanien aber nicht.
Zumindest in Spanien muss jede Bank ihre maximalen Gebühren von der spanischen Zentralbank genehmigt bekommen haben und den Kunden auf Verlangen darüber informieren (der sog. folleto de tarifas/tablón de anuncios).
Schlussfolgerung: Die sog. EU-Standardüberweisung bis zur Höhe von 50.000 € ist die schnellste (ca. 2-3 Tage), sicherste und auch billigste Form für Privatkunden innerhalb der EWU Geldtransfere vorzunehmen.
Autor: Stephan Richter
Schuldenregister in Spanien
Ob eine offene Telefonrechnung oder die nicht bezahlte Grundsteuer, beides kann dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen Daten in einem der vielen spanischen Schuldenregister wiederfinden werden.
Wahrscheinlich wird es das „Asnef/Equifax“ oder das „RAI“ sein, das Sie fortan als Moroso, als säumigen Schuldner führt. Beide Register sind als Gegenstücke zur deutschen Schufa, die grössten Schuldenregister Spaniens.
Die Konsequenzen hieraus können durchaus schwerwiegend sein. Gegenüber Geschäftspartner und vor allen Dingen Banken, verlieren Sie Ihren Leumund und Ihre Glaubwürdigkeit.
Aber nicht nur Geschäftsleute haben mit d en daraus resultierenden Problemen zu leben, es trifft auch Privatpersonen. Der Mobilfunkanbieter wird genauso wie die Leasinggesellschaft eine Geschäftsverbindung ablehnen.
So leicht man auf die Liste gelangen kann, so schwierig ist es , wieder gelöscht zu werden. Obwohl Sie ggfs. Ihre Schuld längst beglichen haben, bleiben Sie , durch den vielumstrittenen Saldo Cero , dennoch registriert.
Die Praxis ist nicht rechtens, der Schuldner müsste komplett gestrichen werden. Aber wie Verbraucherschützer attestieren, ist die Handhabung dennoch eine andere. Allerdings muss ein Eintrag nach 6 Jahren verschwinden, egal ob die ausstehende Summe bezahlt wurde oder nicht. Wie bei der Verjährung einer Straftat herrscht hier der Grundsatz, dass irgendwann Rechtsfrieden eintreten muss.
Jeder hat das Recht, Auskunft über einen Eintrag zu erhalten. Die Auskunft kann beim Registerverwalter oder bei der Person, die den Eintrag veranlasst hat , gegen Vorlage des Ausweisses oder der Tarjeta de Residencia, eingeholt werden.
Vorformulierte Anträge kann man sich bei der nationalen Datenschutzbehörde Agencia Nacional de Proteccion de Datos unter www.agpd.es herunterladen.
Wahrscheinlich wird es das „Asnef/Equifax“ oder das „RAI“ sein, das Sie fortan als Moroso, als säumigen Schuldner führt. Beide Register sind als Gegenstücke zur deutschen Schufa, die grössten Schuldenregister Spaniens.
Die Konsequenzen hieraus können durchaus schwerwiegend sein. Gegenüber Geschäftspartner und vor allen Dingen Banken, verlieren Sie Ihren Leumund und Ihre Glaubwürdigkeit.
Aber nicht nur Geschäftsleute haben mit d en daraus resultierenden Problemen zu leben, es trifft auch Privatpersonen. Der Mobilfunkanbieter wird genauso wie die Leasinggesellschaft eine Geschäftsverbindung ablehnen.
So leicht man auf die Liste gelangen kann, so schwierig ist es , wieder gelöscht zu werden. Obwohl Sie ggfs. Ihre Schuld längst beglichen haben, bleiben Sie , durch den vielumstrittenen Saldo Cero , dennoch registriert.
Die Praxis ist nicht rechtens, der Schuldner müsste komplett gestrichen werden. Aber wie Verbraucherschützer attestieren, ist die Handhabung dennoch eine andere. Allerdings muss ein Eintrag nach 6 Jahren verschwinden, egal ob die ausstehende Summe bezahlt wurde oder nicht. Wie bei der Verjährung einer Straftat herrscht hier der Grundsatz, dass irgendwann Rechtsfrieden eintreten muss.
Jeder hat das Recht, Auskunft über einen Eintrag zu erhalten. Die Auskunft kann beim Registerverwalter oder bei der Person, die den Eintrag veranlasst hat , gegen Vorlage des Ausweisses oder der Tarjeta de Residencia, eingeholt werden.
Vorformulierte Anträge kann man sich bei der nationalen Datenschutzbehörde Agencia Nacional de Proteccion de Datos unter www.agpd.es herunterladen.
Die Anschriften der Schuldenregister lauten:
Asnef/Equifax
C/Albasanz 16
28037 Madrid
und
RAI /Grupo CCI
C/Miguel Angel 23,2
28010 Madrid
Redaktion: Rita Mayers
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