Bemessungsgrundlagen

Die Bemessungsgrundlage für alle genannten Versicherungsarten errechnet sich aus der Summe aller monatlichen Vergütungen sowie außerordentlichen Zahlungen und Gewinnbeteiligungen die gleichmäßig auf zwölf Monate umgelegt werden
. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören Reise- und Fahrtkostenerstattungen, Entfernungszulagen und Zuschüsse für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Entschädigungen im Todesfall, bei Umzug, anlässlich Entlassung und Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, Zahlungen zum Ausgleich von Währungsverlusten, der Abnutzung von Werkzeugen und für den Kauf Arbeitskleidung, freiwillige Sachleistungen, Zuwendungen aus Anlass der Eheschließung, Leistungen der Sozialversicherung sowie Überstundenvergütungen. Letztere werden jedoch bei Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Arbeitsunfallsicherung hinzugerechnet.
In der Durchführungsverordnung 368/2004 vom 12. Februar 2004 werden für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern jeweils eine Mindest- und eine Höchstbemessungsgrundlage für den gesamten Bereich der Sozialversicherung außer der Arbeitsunfallversicherung festgelegt. Der absolute Höchstwert im allgemeinen System erreicht 2731,50 Euro pro Monat im Jahr 2004.
Der absolute Mindestwert ist mit 537,30 Euro festgelegt worden. Hier sollen zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Bemessungsgrenzen nur zwei Gruppen beispielhaft herausgegriffen werden. Für Ingenieure und andere Hochschulabgänger sind 799,80 Euro als Mindestbemessungsgrenze sowie 2731,50 Euro als Höchstbemessungsgrenze vorgesehen. Für Bürohilfskräfte hingegen liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 537,30 Euro, die Höchstbemessungsgrenze bei 2731,50 Euro.
Für die Arbeitsunfallversicherung gelten ebenfalls die Höchstwerte. Die Mindestwerte ergeben sich aus dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn, der um den Pro-Rata-Betrag der Vergütungen, die nicht monatlich fällig sind, erhöht wird. Es darf jedoch für Arbeitnehmer der Betrag von 537,30 Euro nicht unterschritten werden. Für den Lohngarantiefonds und die Berufsbildungsabgabe gelten die allgemeinen Bernessungsgrundlagen.

Anmerkung der Redaktion:  die Beiträge verändern sich. Bitte sehen Sie diesen Artikel als Beispiel.  Für konkrete aktuelle Angaben, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen, so dass wir Sie aktuell erhalten, korrigieren, dies aber nur sporadisch, je nach Erhalt und Eingang, aktualisieren.  Danke für Ihr Verständnis.

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