Wie erhalte ich einen Deutschen Personalausweis, wenn ich in Spanien lebe?

Wie erhalten Sie einen deutschen Personalausweis, wenn ich als Deutscher keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben?

Die gute Nachricht,  ab dem 01. November 2010 besteht nach dem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis“ für die deutschen Personalausweisbehörden, meist Einwohnermeldeämter, die gesetzliche Verpflichtung, auch deutschen Staatsbürgern einen Personalausweis auszustellen, wenn diese über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Die Beantragung muss allerdings persönlich erfolgen und rein praktisch empfiehlt sich ein telefonischer Vorkontakt mit derjenigen Einwohnermeldeamtsbehörde, bei welcher Sie Ihren Personalausweis neu ausstellen oder verlängern lassen möchten. Zur Abholung kann eine andere Person bevollmächtigt werden. Reisepassformalitäten hingegen können auch über deutsche Konsulate im Ausland getätigt werden.

Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Blick in die Zukunft:
Ab dem 01. Januar 2013 wiederum werden alle deutschen Auslandsvertretungen zu Personalausweisbehörden. Ab diesem Zeitpunkt können dann deutsche Bürgerinnen und Bürger in den deutschen Botschaften und Konsulaten in Spanien und anderswo auch Ihre Personalausweise beantragen und verlängern lassen.

Internationale Anwaltskanzlei Menth für Spanien

Günter Menth, Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor – Mallorca
Tel.: 0034 – 971 – 55 93 77
Fax: 0034 – 971 – 55 93 68
E-Mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

Spanien A – Z | Weitere Artikel unter „D“