Spanische Steuernummer, die NIE
Die Numero Identificacion Extranjero, kurz N.I.E., ist ein entscheidendes Dokument in Sachen Eigentumserwerb und -besitz. Diese Steuernummer für Ausländer gilt als Legitimationspapier und ist gerade für Nicht-Residenten einziges Identifikationsdokument. Ob Grundbucheintrag, Belastung mit einer Hypothek oder Weiterveräußerung – ohne Vorlage der N.I.E. geht nichts mehr.
Seit kurzem fordert das Grundbuchamt nun auch jene Immobilienbesitzer zur Vorlage der N.I.E. auf, die sich beim Eigentumserwerb noch mit Ausweis legitimierten. Rechtsexperten raten zur Beantragung, denn auch im Verkaufs- oder Erbfall muss dieses Dokument beim Notartermin vorgelegt werden.
Wer als Ausländer in Spanien lebt, oder geschäftlich in Spanien zu tun hat, kommt um die NIE nicht herum. Hinter diesen drei Buchstaben verbirgt sich die "Numero de Identificacion de Extranjeros" , eine Identifikationsnummer für Ausländer, die auch zugleich deren Steuernummer ist.
Sie beginnt in der Regel mit einem X, dem sieben Ziffern und ein weiterer Buchstabe folgen. Seit Juli 2008 steht anstelle des X ein Y vor der Nummer.
Ähnlich wie die neue persönliche Identifikationsnummer in Deutschland wird auch die NIE für das ganze Leben vergeben und hängt nicht mit der Dauer des Aufenthalts zusammen.
Wer beispielsweise länger als drei Monate im Jahr in Spanien weilt, ist dazu verpflichtet, das sogenannte Ausländerzertifikat zu beantragen, wozu er eine NIE Nummer benötigt. Doch auch bei kürzerem Aufenthalt braucht man in bestimmten Fällen eine NIE.
Wann oder wozu braucht man die NIE?
Wer mit der lokalen Verwaltung zu tun hat, auch der benötigt seine NIE. Wem sie fehlt, darf keine Baugenehmigung, keine Gewerbeerlaubnis oder eine Krankenversicherungskarte beantragen.
Wohnungskauf und – verkauf und alles, was dazugehört wie der Abschluss von Versorgungsverträgen für Wasser und Strom, lässt sich ohne die mehrstellige Nummer nicht erledigen.
Bei Bankgeschäften , beispielsweise der Beantragung eines Darlehens, wird die Nummer ebenfalls vielerorts gefordert.
Grundbucheinträge und notarielle Formalitäten gehen selten ohne NIE über die Bühne. Auch für den FAhrzeugkauf- oder Verkauf, den Führerschein, die Einschulung von Minderjährigen, bei der Immatrikulation an Hochschulen oder bei der Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse wird die Nummer gebraucht.
Sie haben schon seit Jahrzehnten die NIE ?
Wer mit diesem Antrag nach Hause ging, und dachte, alles sei damit erledigt, da ja bereits eine vorläufige Nummer darauf vermerkt war, und versäumte, einige Wochen später erneut zur Nationalpolizei zu gehen, um die zugewiesene ständige Nummer auf dem weißen Formular in Empfang zu nehmen, dem fehlt dieses Blatt jetzt.
Denn die Polizei schickt die bestätigte NIE und das Formular weder zu, noch benachrichgt sie den Empfänger. Werden die richtigen NIE Formulare nicht abgeholt, ist die Polizei verpflichtet, sie nach drei Monaten zu vernichten. Danach muss der Antragsteller ein Duplikat der Nummer anfordern und erneut den Antrag auf das richtige Formular stellen.
Das gültige allgemein anerkannte Formular ist ein weißes DIN A 4 Blatt, auf dem in einem schwarzen umrandeten Kästchen die NIE vermerkt ist.
Ganz alte NIE Formulare, auf denen die Nummer möglicherweise noch handschriftlich vermerkt ist, werden vielfach nicht mehr anerkannt.
Wer im Besitz einer alten NIE Nummer auf gelbem Zettel ist, sollte sich ein Duplikat ausstellen lassen. Um dieses Duplikat zu bekommen, ist leider ein Gang zum zuständigen Kommissariat der Nationalpolizei notwendig.
Wie bekommt man die NIE ?
Die NIE ersetzt jedoch keinen Ausweis. Auch hierzulande muss man sich über den gültigen Personalausweis oder den Reisepass stets ausweisen können. Die Aufenthaltsgenehmigung, also Tarjeta de Residencia oder das Ausländerzertifikat, ergänzen diese Dokumente lediglich.
In Spanien geht man mit dem ausgefüllten Antragsformular, das im Internet oder bei der Nationalpolizei erhältlich ist, und einer Kopie, dem gültigen Reisepass oder Personalausweis und Dokumenten,die die Notwendigkeitder Erteilung der NIE belegen zur zuständigen Dienststelle der Nationalpolizei.
Der Antrag kann auch büer einen Vertreter gestellt werden, der seine Vertretung mit einer notariell beglaubigten General- oder Sondervollmacht nachweisen und die Unterlagen beibringen muss, die den Antrag auf Erteilung der NIE rechtfertigen. Die persönlichen Angaben des Vertreters sind ebenfalls auf dem Antragsformular anzugeben, und der Antrag ist von ihm zu unterzeichnen.
Residentes Europeos empfehlen jedoch, den Antrag persönlich einzureichen, da dadurch Kosten und eventuelle Probleme der Identifizierung vermieden werden.
Nach einer gewissen Bearbeitungzeit – als Richtwert werden zwei Wochen angegeben – muss der Antragsteller erneut bei der Nationalpolizei vorstellig werden, um seine zugewiesene NIE abzuholen.
Redaktion: Marion Schmitt
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