Förderungsvoraussetzungen
Da das Genehmigungsverfahren in aller Regel sehr langwierig ist und zwischen der Gewährung und der Auszahlung des Geldes sehr viel Zeit vergehen kann, ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Folgende Schritte müssen bei der Antragstellung beachtet werden:
- Das geplante Projekt ist auf den hierfür vorgesehenen Formblättern der Zentralbehörde, der Dirección General de Políticas Sectoriales, die aber von der Behörde der Autonomen Region zur Verfügung gestellt werden, zusammenfassend darzustellen. Andere bereits beantragte oder gewährte Fördermittel sind dabei anzugeben.
- Bei der Beschreibung des Projektes sind insbesondere Angaben über Höhe, Ort und Art der Investition zu machen.
- Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, ob es sich bei der geplanten Investition um eine Unternehmensgründung oder Erweiterung handelt, inwieweit neue Arbeitsplätze geschaffen werden und ob der Einsatz neuartiger, moderner Technologien geplant ist.
Dem Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers bzw. der Registerauszug des betreffenden Unternehmens oder, falls durch die Investition das Unternehmen erst gegründet werden soll, der Gesellschaftervertrag und die persönlichen Daten der Unternehmensgründer beizulegen.
Die vollständigen Unterlagen sind bei der zuständigen Landesbehörde einzureichen. Diese sendet unter Beifügung einer Stellungnahme den Antrag an die Zentralbehörde weiter, die nun ihrerseits die Entscheidung über die Gewährung der Subvention trifft. Bis zu einem Betrag von 601.010 Euro werden die Anträge jedoch auf der Ebene der Landesbehörden entschieden.
Nach maximal acht Monaten ergeht ein positiver oder negativer Bescheid über die Erteilung der Subvention. Ein Schweigen der Behörde ist als Ablehnung zu verstehen. Bei Gewährung der Subvention, die unter Umständen auch mit Auflagen versehen sein kann, hat der Antragsteller eine Frist von 15 Arbeitstagen, um die Annahme der Fördermittel zu erklären.
Andernfalls können sie nicht in Anspruch genommen werden. Bei Gründung einer neuen Gesellschaft ist innerhalb von vier Monaten der Eintragungsnachweis der Firma im Handelsregister vorzulegen. Eine Verlängerung dieser Frist um weitere vier Monate ist möglich. Zur Auszahlung der Subvention ist nachzuweisen, dass die Investition in voller Höhe und unter den genehmigten Bedingungen getätigt worden ist.
Die entsprechenden Unterlagen sind bei der Landesbehörde einzureichen. Der Nachweis kann auch in Form eines von einem Wirtschaftsprüfer erstellten Gutachtens erfolgen. Auf einen entsprechenden Antrag hin ist die Auszahlung von Teilbeträgen jedoch bereits vor Abschluß der Investition möglich.
Deren Höhe richtet sich nach den bereits getätigten Investitionen und dem Fortgang des Projektes. Allerdings muss der Investor in diesen Fällen bestimmte Sicherheiten erbringen.
Zu beachten ist, dass bei regionalen Förderungen jegliche Art von Doppelförderung ausgeschlossen ist. Im Gegensatz dazu können staatliche Hilfen, branchenspezifische Fördermaßnahmen sowie Unterstützungen aus den europäischen Fonds parallel zu anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.
Allgemeines zu regionelen Investitionen
Neben Steuererleichterungen sind die Hilfen grundsätzlich finanzieller Art, d.h. in Form von verlorenen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Förderungsfähig sind insbesondere Neuund Erweiterungsinvestitionen, Betriebsverlagerungen in strukturschwache Regionen sowie Investitionen, die die Modernisierung von Betrieben und damit verbunden deren Produktivitätssteigerung zum Ziel haben.
Im Zentrum des Interesses sollen dabei die Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie die Ausstattung der Unternehmen mit moderner Technologie stehen.
Alle geplanten Investitionen müssen zudem folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- sie müssen in einer der als Förderzone eingestuften Region geplant sein
- sie müssen für Anlageinvestitionen bei Neugründungen als Neu- oder als Erweiterungsinvestitionen vorgesehen sein
- sie müssen wirtschaftlich und finanziell gesund sowie technisch machbar sein
- die Eigenfinanzierung muss mindestens 30% betragen (Ausnahme Extremadura: 25%)
- es müssen Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden die Antragstellung muss vor Beginn der Investition erfolgen.
Gemäß den europäischen Vorgaben in Bezug auf den wirtschaftlichen Entwicklungsstand sind rund 70% der Provinzen als förderungsbedürftig eingestuft. Hinsichtlich der Gewährung von verlorenen Zuschüssen sind die Gebiete in Förderungsstufen zwischen 20% und 50% eingeteilt. Daraus ergibt sich die folgende Einteilung der einzelnen Autonomien nach Förderungsarten. Hierbei kann auf lokale Besonderheiten innerhalb der Regionen nur allgemein hingewiesen werden:
Förderung bis 50%
Andalusien
Kanaren
Extremadura
Förderung bis 40%
Asturien
Kastilien-La Mancha (Ausnahme:Guadalajara: 30%)
Kastilien-León (Ausnahme: Palencia, Segovia: 37%, Burgos, Valladolid: 35%)
Ceuta
Galicien
Kantabrien (2000: 40 %,2001: 35 %, 2002: 30 %, 2003: 25 %, 2004-2006:20%)
Melilla
Murcia
Förderung bis 30%
Valencia
Förderung je nach Landkreis 10% oder 20%
Aragón (einige Landkreise bis zu 30%)
Balearen
Baskenland
Katalonien
Madrid
Navarra
Rioja
Nur die Kanarischen Inseln gelten als Zona Especial (ZE) mit besonderen Steuervergünstigungen und Subventionsbestimmungen.
Die Fördermaßnahmen weichen ggfs. von den o.g. prozentualen Zahlen ab. Da uns keine anderen Informationen vorliegen, nehmen Sie dies bitte nur als reine Information. Für die Angaben können wir an dieser Stelle ekeinerlei Gewähr übernehmen.
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