Die spanische Einkommensteuer
Das neue Gesetz impliziert keine radikale Änderung bezüglich der Vergangenheit. Es ist vielmehr eine Weiterentwicklung des vorherigen Gesetzes 18/1991, das seinerseits schon als eine Entwicklung des Gesetzes 44/1978 galt. Die „lmpuesto sobre la Renta de las Personas Fisicas“ – im folgenden „IRPF“ – kann daher weiterhin als eine persönliche und direkte Steuer bezeichnet werden, die das Einkommen der natürlichen Personen aufgrund der Prinzipien von Gleichheit, Allgemeinheit und Progressivität unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Steuersubjektes besteuert.
Obwohl die IRPF bezüglich deutscher Investitionen in Spanien sicher eine relativ untergeordnete Rolle spielt, hat sie rein technisch betrachtet dennoch eindeutig die Schlüsselposition im spanischen System der direkten Steuern, so dass wir auf eine Erläuterung ihrer wesentlichen Eigenschaften nicht verzichten wollen.
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