Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2007
Mit dem neuen Jahr hat der Gesetzgeber in Spanien Regelungen erlassen, Gesetze geändert und einige Preise erhöht. Für die Konsumenten erfreulich: Der spanische Verbraucherschutz wurde verbessert, das bedeutet unter anderem, dass Telefonkosten sekundengenau abgerechnet werden müssen. Auch öffentliche Parkplätze und –häuser stellen in den nächsten Monaten auf minutengenaue – statt wie bisher üblich 15- oder 30-minütige -Abrechnung um. Dienstleistungsverträge können einfacher gekündigt werden, Strafzahlungen bei vorzeitigem Ausscheiden und hohe Mindestvertragslaufzeiten sind künftig passé. Sollte die „persönliche Betreuung“ in Unternehmen aus der freundlichen Bandansage eines Anrufbeantworters bestehen, ist das ebenfalls gesetzeswidrig. Zusätzlich werden Immoblien-Käufer vor Vertragsklauseln geschützt, die eine Übernahme der Kosten vorschreiben, die eigentlich der Verkäufer zu tragen hätte, z.B. Strom-, Wasser- und Gasanschluss. Außerdem muss ein bestehender Hypothekenkredit des Verkäufers vom Käufer nicht übernommen werden.
Auch in Sachen Gleichstellung hat sich einiges getan: Väter dürfen nun auch Vaterschaftsurlaub nehmen. Bei Wahlen muss die Zahl der Kandidatinnen so hoch sein wie die der männlichen Vertreter, zumindest in Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Nun die für Verbraucher weniger erfreulichen Nachrichten: Strom- und Gaspreise sowie Post und Telefon werden teurer. Im Januar steigen die Strompreise um 2,8 Prozent, damit zahlt ein Durchschnittshaushalt 74 Cent mehr im Monat. Auch die Grundgebühren für den Festnetzanschluss wurden auf nunmehr 13,70 Euro festgesetzt.
22-01-07 Marion Schmitt
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