Eigentum in Spanien und keine passenden Erben vorhanden, was tun?
Nicht nur dass keine direkte Nachkommen vorhanden sind. Mitunter gibt es auch in der Nachfolgegeneration niemanden der, sei es aus finanziellen Gründen oder aufgrund anderer eigener Lebensplanung, das Fincaprojekt in Spanien übernehmen und weiterführen könnte oder möchte. In anderen Fällen besteht langjährig kein Kontakt mehr zur Kindergeneration. Dies gilt natürlich umso mehr dann, wenn aus der Verwandtschaft lediglich weitläufige Verwandte als Erben in Betracht kommen, welche einem nicht einmal mehr dem Namen nach bekannt sind.
Gleichwohl empfiehlt es sich die eigene Rechtsnachfolge aktiv anzugehen, warum?
1. Sie haben einen Lebensgefährten oder Ehegatten und möchten sich in dieser Generation jedenfalls wechselseitig und steuergünstig absichern.
2. Sie haben das Ziel den Immobilienwert Ihrerseits lebzeitig zu nutzen, sei es zur Erhöhung der eigenen Rente oder für konkrete Projekte.
3. Sie möchten den mit dem Haus in Spanien aufgebauten Vermögenswert oder die Finca mit spezifischer Funktion nach Ihrer Lebenszeit gezielt weiterwirken lassen.
4. Mitunter gilt es auch Situationen zu bewältigen, in welchen nahe Verwandte zwar vorhanden, aber etwa aufgrund besonderer Umstände, wie von Drogenabhängigkeit oder geistiger Behinderung, nicht als Rechtsnachfolger geeignet sind.
Der erfahrene Rechtsberater wird Ihnen für all diese Lebenssituationen einen individuell optimierten Maßanzug anfertigen können und dabei gezielt folgende Instrumente der Rechts- und Steuergestaltung einsetzen.
1. Bei vorhandenem Lebensgefährten beinhalten die Verfügungen über Erbschaft und Nachlass regelmässig die Elemente "Niesbrauchsrecht" und "Vermächtnis".
Ergänzende Vollmachten können solche Lösungen abrunden. Den Wohnsitzwechsel nach Spanien wie auch das Thema Heirat gilt es zu überdenken.
2. Wollen Sie die Finca in Spanien selbst lebzeitig weiternutzen und Ihr monatliches Einkommen erhöhen, ist über einen Verkauf mit hinausgeschobenem Übergabetermin und Ratenzahlung oder über eine schrittweise Wertauszahlung durch eine Bank gegen spätere Übereignung, also eine sogenannte "umgekehrte Hypothek", nachzudenken.
3. Die gezielte Weiterverwendung der Spanienfinca kann testamentarisch abgesichert werden.
Bis maximal dreißig Jahre lassen sich per Testament mit Auflagen unter Einsetzung eines Testamentsvollstreckers konkrete Lebensziele objektbezogen weiterverfolgen. Auch die Unterstützung gemeinnütziger Projekte ist per Testament möglich.
Eigene Stiftungen hingegen bedürfen regelmässig sehr hoher Nachlasswerte damit Einsatz und Nutzen in einer vertretbaren Relation stehen.
4. Gibt es Erben, aber fehlt diesen die persönliche Eignung zur Vermögensverwaltung oder Projektfortführung, dann kommen komplexere Rechtskonstruktionen zum Einsatz.
Ein einschlägiges Stichwort heisst hier "Behindertentestament". Oft werden auch Steuerberater und Rechtsanwälte als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Vorab sind mitunter auch Pflichtteilsansprüche gezielt zu reduzieren.
Haben Sie noch kein konkretes zu förderndes Projekt vor Augen, steht zunächst eine Sondierung unter den Aspekten Regionalbezug, Modellcharakter und der Frage: "Was sind für mich konkrete Lebensziele?" an. Hat man sich hier Klarheit verschafft, werden sich auch konkret förderungswürdige Projekte finden lassen.
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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