Einleitung

Der Ausgangspunkt für eine systematische Darstellung des spanischen Steuersystems ist meistens die Differenzierung zwischen direkten und indirekten Steuern. Unter einer direkten Steuer versteht man in Spanien eine Steuer, die die Einkünfte oder das Vermögen des Steuersubjektes „direkt“ als steuerbaren Tatbestand hat, während als indirekte Steuern diejenigen gelten, die in irgendeiner Form die Ausgaben des Steuersubjektes betreffen und somit „indirekt“ dessen steuerliche Leistungsfähigkeit erfassen. Als eine Kategorie für sich gelten die Gemeindesteuern. Schließlich muss noch berücksichtigt werden, dass es in Spanien gewisse Regionen mit einem besonderen steuerlichen Status gibt.

Auf diesen Grundlagen lässt sich das spanische Steuersystem wie folgt schematisch darstellen:

A) Direkte Steuern

  • Einkommensteuer natürlicher Personen (Impuesto sobre la
    Renta de las Personas Físicas – IRPF)
  • Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio – IP)
  • Steuer auf Erbschaften und Schenkungen (Impuesto sobre
    Sucesiones y Donaciones – ISD)
  • Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades – IS)
  • Steuer auf das Einkommen nicht ansässiger Personen
    (Impuesto sobre la Renta de no Residentes)

B) Indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuern (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA) 
  • Steuer auf private unentgeltliche Eignungsübertragungen, Gesellschaftsoperationen und notarielle Urkunden (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP)
  • Sondersteuern: Alkohol, Tabak, Kraftstoffe, Verkehrsmittel (Impuestos Especiales)
  • Zollabgaben (Renta de Aduanas) Allgemeine Indirekte Kanarische Steuer (Impuesto General Indirecto Canario – IGIC)
  • Indirekte Steuer für Ceuta und Melilla (Impuesto sobre la Producción, los Servicios y la Importación)

C) Gemeindesteuern

  • Steuer auf Immobilien (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI)
  • Steuer auf Gewerbliche Tätigkeiten (Impuesto sobre Actividades Económicas -IAE)
  • Steuer auf Kraftfahrzeuge (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica)
  • Steuer auf Bautätigkeiten (Impuesto sobre Construcciones, Instalaciones y Obras)
  • Steuer auf den Wertzuwachs des städtischen Bodens (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naniraleza Urbana)

D) Steuerliche Sondergebiete

  • Baskenland
  • Navarra
  • Kanarische Insel
  • Ceuta und Melilla

Die Besonderheit im Falle des Baskenlandes und Navarra besteht darin, dass diese Gebiete über eine „separate Staatskasse“ verfügen und ihre Steuern und sonstige Abgaben durch eine eigene Gesetzgebung autonom erheben und regeln. Es wird von diesen „autonomen Regionen“ ein jährlicher Beitrag an die allgemeine „zentrale Staatskasse“ entrichtet, der die Investitionen und Ausgaben des zentralen Staates in diesen Gebieten und eine proportionale Beteiligung an gemeinsamen Kosten (z.B. Verteidigung) decken soll.
Anders ist der Fall der Kanarischen Inseln und der Städte Ceuta und Melilla, da die Abgaben dieser Gebiete in die allgemeine „zentrale Staatskasse“ fließen. Die Besonderheit besteht hier darin, dass es für die Kanarischen Inseln einerseits und für Ceuta und Melilla andererseits besondere steuerliche Vergünstigungen im Bereich der direkten Steuern gibt. Da diese Gebiete nicht zum spanischen Zollgebiet gehören und von der Anwendung der europäisch harmonisierten Umsatzsteuer ausgeschlossen sind, treten hier auch spezifische indirekte Steuern auf.
In diesem Beitrag werden wir uns mit einer Betrachtung des allgemeinen Steuersysterns befassen, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Körperschaftsteuer und der Besteuerung nicht ansässiger Steuersubjekte liegt, da diese Aspekte unseres Erachtens die wesentlichsten für die steuerliche Planung von Investitionen in Spanien sind.

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