Wann ist der Blick in das spanische Grundbuch hilfreich?
Bei etwas höherem Aufwand, – Gebühr, Beantragung und Bearbeitungszeit von ca. vierzehn Tagen -, kann auch ein erweiterter Grundbuchauszug beantragt werden, aus welchem dann die Immobilienhistorie ersichtlich ist.
Über die Jahre haben sich bei unserem Online-Beschaffungsservice von spanischen Grundbuchauszügen folgende zehn typische Fallgestaltungen des Interesses an spanischen Grundbuchauszügen herauskristallisiert:
- Kaufinteressent vor Immobilienkauf
- Finanzierende Bank
- Deutsche Steuerbehörde
- Nachbarinteresse
- Gläubiger mit oder ohne Titel
- Ehepartner wegen Zugewinnausgleich
- Rechtsnachfolgegestaltung oder Erbteilung
- Pflichtteilsberechtigte
- Geschäftspartner
- Eigentümer selbst wegen Belastungen, vor Verkauf u.a.
Rein statistisch gesehen am häufigsten ist es der Eigentümer selbst, der einen Grundbuchauszug seines Grundstückes anfordert.
Der spanische Grundbuchauszug in 2 Tagen beschafft – binnen 5 Tagen
kommentiert-
http://www.spanien-grundbuchauszug.de
Günter Menth (Rechtsanwalt & Abogado inscrito)
spezialisiert auf Erbrecht und Immobilienrecht
Manacor (Mallorca), Tel.: ++971 – 55 93 77 // Fax: ++971 – 55 93 68
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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