Was Sie schon immer zum spanischen Handelsregister wissen wollten



  1. Kann das spanische Handelsregister von jedermann eingesehen werden ?

    Ja, das spanische Handelsregister ist ein öffentliches Register.


  2. Wie kann man rein praktisch in das spanische Handelsregister Einblick nehmen ?

    Sie können sich direkt an das jeweilige spanische Handelsregister in spanischer Sprache wenden. Hierbei sind zum praktischen Auffinden der Name der Gesellschaft oder eines Geschäftsführers oder Bevollmächtigten anzugeben.


  3. Welche Vorteile sind mit der Beschaffung über eine beim Handelsregister registrierte Anwaltskanzlei verbunden ?

    Die zeitnahe Beschaffung binnen weniger Tage ebenso wie die fachkundige Kommentierung ohne Notwendigkeit der eigenen Übersetzung. Bei Kosten von 50 € – 200 € mit Kurzanalyse der Handelsregistersituation macht sich dies ob der Einfachheit, Schnelligkeit und ergänzenden Fachinformationen in jedem Fall bezahlt.


  4. Wann werden Handelsregisterabfragen in der Praxis getätigt ?


    Zum einen dann, wenn Sie mit einer spanischen Gesellschaft neu in Geschäftskontakt treten oder Probleme bei der Geschäftsabwicklung auftreten. Weiterhin dann, wenn Sie eine Immobilie von einer spanischen Sociedad Limitada, S.L., oder einer S.A. zu erwerben beabsichtigen.



  5. Welche konkreten Informationen sind über den spanischen Handelsregisterauszug erhältlich ?

    Neben den Gründungsdaten gibt das Handelsregister per Erfassung der jährlichen Steuerabschlüsse auch über die Aktivität der Gesellschaft Auskunft. Genannt sind auch Tätigkeitsfelder sowie Geschäftsführer und Bevollmächtigte sowie deren Zeitpunkt von Ernennung und Abberufung.



  6. Gibt der Handelsregisterauszug auch über die aktuellen Gesellschafter Auskunft ?

    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall. Erfasst sind allerdings die Gründungsgesellschaftler. Spätere Erwerber von Gesellschaftsanteilen sind dem spanischen Grundbuch nicht direkt zu entnehmen. Allerdings tauchen die aktuellen Gesellschafter des öfteren im Handelsregister als Geschäftsführer – administrador -, oder Bevollmächtigter, – apoderado -, auf. Denn es gibt natürliche die Tendenz, dass ein Gesellschafter auch handlungsbefugt die Geschichte der Gesellschaft bestimmen möchte.

Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
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Onlineservice Handelsregisterauszug: Unterrubrik Rechtsservice

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