Endgültige Bemessungsgrundlage

Endgültige Bemessungsgrundlage

Bei Schenkungen ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht weiter. Bei Erbschaften ist jedoch eine Verminderung der vorläufigen Bemessungsgrundlage möglich, die vom Alter des Erben und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen abhängt. Behinderte genießen eine besondere Verminderung.

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Andy lebt seit 1999 in Spanien, zunächst an der Costa Blanca (Dénia, Els Poblets, Jávea, Pego, La Xara) und seit 2013 in Valencia. Auf spanien-abc.com teilt er praktische Erfahrungen rund um Auswandern, Immobilien und Alltag in Spanien.