Endgültige Bemessungsgrundlage
Bei Schenkungen ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht weiter. Bei Erbschaften ist jedoch eine Verminderung der vorläufigen Bemessungsgrundlage möglich, die vom Alter des Erben und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen abhängt. Behinderte genießen eine besondere Verminderung.
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