Erben und Vererben in Spanien – Warum zum spezialisierten Anwalt? – In Frage und Antwort –

1. Welche nationalen Rechte sind betroffen?
Wird Eigentum in Spanien vererbt, dann sind typischerweise  mehrere nationale Rechte tangiert.

Das deutsche und das spanische, zudem ist das internationale Privatrecht beider Staaten von Bedeutung.

2. Welche Rechtsgebiete spielen eine zentrale Rolle?
An Rechtsgebieten zu berücksichtigen sind regelmäßig das Erbrecht, das Immobilienrecht und das Steuerrecht beider Staaten, oft auch das Gesellschaftsrecht und ergänzend das spanische Baurecht.

3. Welche Besonderheiten gilt es bei Eigentum in Spanien und der Rechtsnachfolge in dieses zu beachten?
Neben der Rechtstheorie ist auch die Rechtspraxis und perspektivisch die künftige Rechtsentwicklung in aktuelle und strategische Überlegungen einzubeziehen.

4. Erfolgen auch Unterbeauftragungen durch deutsch Anwaltskollegen?
Eine häufige Situation. Es ist gerade die spezifische Überschneidung vieler, auch ausländischer Rechtsgebiete, die zur Folge hat, dass wir auch von deutschen, österreichischen und schweizer Anwaltskollegen bei Bezug zu Spanienvermögen mit der diesbezüglichen Fallbearbeitung beauftragt werden. Sind Sie als Eigentümer oder aber aktueller oder künftiger Rechtsnachfolger in Spanieneigentum mit dieser Thematik befasst, liegt somit die Schlussfolgerung nahe: Direkt zum spezialisierten Rechtsanwalt.

5. Muss der spezialisierte Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz direkt am Lageort der Spanienimmobilie haben?
Hier ist zu differenzieren. Bei der strategischen Rechtsnachfolgeplanung spielt der Immobilienlageort keine Rolle. Bei der Abwicklung eines konkreten Erbfalles kann diese Ortsnähe im Einzelfall von Vorteil sein, spielt aber eine sehr untergeordnete Rolle. Entscheidend sind langjährige Fallbearbeitung und Erfahrung in der Praxis.

6. In welcher Größenordnung anzusiedeln ist der finanzielle Nutzen einer fachlich optimierten erbrechtlichen Nachfolgeberatung bei Spanienvermögen?
Erfahrungsgemäss ist dieser oft im Bereich von 10 % bis 30 % des Gesamtwertes des Spanienvermögens anzusetzen; namentlich gilt dies für vorausschauende strategische Regelungen. Hier gilt der Grundsatz: Grössere Vorteile erzielen Sie bei frühzeitiger Regelung.

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth


e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de


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