Erbfallabwicklung in Spanien – Schnell – Probleme bewältigt – kostenoptimiert

Hat ein Verwandter, oft ein Elternteil, eine Immobilie oder ein Geldkonto in Spanien hinterlassen, so steht man als Erbe häufig zunächst vor einem Problem und benötigt professionelle Hilfe.
Die Erbengeneration steht oft beruflich voll im Stress oder es sind minderjährige Kinder zu betreuen.
Je weniger die Rechtsnachfolge von der Elterngeneration vorbereitet, also Erbvorsorge betrieben, wurde, desto ungünstiger ist die Ausgangslage.
Mitunter wird den Kindern zumindest der Name eines Erbrechtsexperten für den Erbfall in Spanien hinterlassen.
Oft jedoch, – das zeigt unsere langjährige Anwaltspraxis in Spanien -, bestand zu den erbenden oder pflichtteilsberechtigten Kindern über Jahre hinweg kein Kontakt mehr.

Warum schnell?
Das deutsche Recht normiert für die Erbausschlagung eine Frist von sechs Wochen, welche sich bei Ausnahmekonstellationen auf sechs Monate verlängern kann.
Diese 6-Wochenfrist ist nicht nur dann von praktischer Bedeutung, wenn eine Nachlassüberschuldung nicht auszuschließen ist.
Vielmehr kann die Ausschlagung der Erbschaft auch ein Gestaltungsmittel zur Erbschaftssteuerminimierung in Spanien sein.
Enkelkinder haben in Spanien Freibeträge, in gleicher Höhe wie die Kinder. Zudem kann mit dem Instrument der Erbausschlagung ein kompletter kostenträchtiger Generationenübergang vermieden werden; ganz abgesehen davon, dass im Einzelfall ein Behindertenfreibetrag eines Enkelkindes zur Erbschaftssteuerfreiheit führen kann.
Bei Nichtabwicklung der Spanienerbschaft binnen sechs Monaten stehen zudem Aufschläge auf die Erbschaftssteuer in Spanien an.
Außerdem erfordert ein zeitnaher Verkauf der geerbten Immobilie in Spanien vorab die Realisierung einer notariellen Erbschaftsannahme in Spanien, welche wiederum einer ganzen Anzahl vorgeschalteter Verwaltungsschritte bedarf.
Wer also zeitnah günstige Verkaufsmöglichkeiten wahrnehmen möchte, ist gehalten, die Erbschaftsannahme schnell zu tätigen.

Welche Probleme sind zu bewältigen?
Um Probleme zu bewältigen, – dies vorab -, muss man sie bekanntlich schnell erkennen. In unserer immer komplexer werdenden Welt der Arbeitsteilung prädestiniert sich hier kann dies nur ein Experte mit entsprechender langjähriger Erfahrung. Es gilt also zunächst schnell zum richtigen Problemlöser zu kommen. In Spanien ist dies nicht der (spanische) Notar, welcher nicht berät, sondern der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt.
Welcher Problemlösungen stehen nun für die Erbrechtsnachfolge in Spanien zur zügigen Bewältigung an ?

1.     Klärung der aktuellen Eigentums- und Belastungssituation
       – Grundbuchabfrage
       – Bewertung des Grundbuchinhaltes und Schlussfolgerungen

2.     Klärung der Baurechtssituation
       – Dies ist ein entscheidender Wertfaktor
       – Kontaktaufnahme zur Bauverwaltung

3.     Klärung des aktuellen Verkehrswertes
       – Durchführung einer Parallelrechnung nach den Kriterien des 
         spanischen Finanzamte
       – Beauftragung einer spanischen Schätzgesellschaft

4.     Rechtsgestaltungsüberlegungen zur Steuerminimierung
       – Erbausschlagung, ja oder nein, zu wessen Gunsten
       – Optimierte Wahl des Erbschaftsannahmebetrages zur globalen
         Reduzierung der Steuerbelastung

5.     Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien
       – Dokumentenbeschaffung u.a. bei spanischen Behörden

Sie werden schnell erkennen, dass diese Fragenkomplexe weder vom juristischen Laien noch vom nicht spezialisierten Rechtsanwalt schwerlich zu bewältigen ist. Oft entwickelt sich daher eine Kooperation des deutschen „Hausanwaltes“ oder „Hausnotars“ mit dem Spanienspezialisierten vor Ort. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich auch die Erbschaftsnachfolge in Deutschland als komplex darstellt.

Wie kann die Kostenoptimierung erreicht werden?
Kostenoptimierung erfordert immer eine gewisse globale Betrachtungsweise: Der Saldo von Kostenaufwand und Kostenvorteilen ist entscheidend.
Wer 2.000 € Rechtsanwaltskosten eingespart hat und sich damit einen Mehrbetrag von 77.000 € an Steuerbelastung für den Generationenübergang eingehandelt hat, hat keine Kostenoptimierung betrieben.
Wer den Erbschaftsannahmewert bei einem Erbschaftssteuersatz von 16 % zu niedrig ansetzt um Erbschaftssteuer einzusparen, hat keine Kostenoptimierung betrieben, wenn der gleiche Ausgangswert beim anschließenden Immobilienverkauf mit 35 % besteuert wird.
Wer einen Erbengemeinschaftsstreit eskalieren lässt und so über Jahre die hübsche Finca in Spanien zur Erbrechtsstreit-Ruine verkommen lässt, hat selbst dann keine Kostenoptimierung betrieben, wenn er nach 5-jährigem Rechtsstreit einen zehn Prozent höheren Erbanteil zugesprochen erhalten hat; dies ist im Ergebnis oft weniger, wenn die spanische Immobilie parallel einen hohen Wertverlust verlitten hat oder gar, – kein seltener Fall in Spanien -, ein Grundstück seine Baulandqualität verloren hat.
Kostenoptimierung bedeutet mithin, auf der Basis einer fundierten Rechts- und Steuersituationsanalyse die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Auch psychische Überlegungen mögen hier eine Rolle spielen.

Wie lange dauert die Abwicklung einer Erbschaft in Spanien ?
Diese Frage hat in der Praxis oft erhebliche Bedeutung.
Erben Sie beispielsweise eine mit einem Hypothekendarlehen belastete Immobilie, dann haben Sie zunächst einmal eine zusätzliche monatliche Darlehenstilgungsschuld „geerbt“. Die Erbschaft erweist sich als Belastung.
Zudem gibt es in Spanien eine 6-Monatsfrist zur Zahlung der Erbschaftssteuer. Ein weiterer, oft erheblicher Betrag, der zunächst belastet.
Muss die „Erbschaft“ vom Erben zudem zunächst restauriert und in einen bewohnbaren Zustand überführt werden, ist ein weiterer Geldbetrag zu investieren.
So kann die Erbschaft sehr teuer werden. Nicht selten führt dies zu Notverkäufen unter Preis oder weiteren Mehrbelastungen, wenn eine Erbengemeinschaft nicht in der Lage ist, sich schnell zu einigen und eine effiziente Vorgehensweise einzuschlagen.
Hier eröffnen sich dann die sogenannten Schnäppchen für Spanieninvestoren..
Legen Sie als Erbe einer Finca in Spanien keinen Wert auf monatliche Darlehensratenzahlung, erhöhte Erbschaftssteuer und durch Verzögerung weiterhin erhöhte Bauinvestitionen mit vorausgehenden Mietausfällen, dann müssen Sie und der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt schnell handeln, konkret die Abwicklung der Erbrechtsnachfolge beschleunigen.
Die schnellstmögliche Variante bei Vorhandensein eines spanischen notariellen Testamentes nimmt bis zu ihrer Eintragung als Rechtsnachfolger im spanischen Grundbuch etwa eineinhalb Monate in Anspruch.
Haben Sie bereits einen Käufer, dann können Erbschaftsannahme und Verkauf in einem Notartermin zusammengefasst werden.
Betreiben Sie die Erbrechtsnachfolge systematisch und kontinuierlich, ist eine Abwicklung binnen vier bis sechs Monaten möglich, üblich ist in der Praxis eher die Gesamtrealisierung binnen einer Jahresfrist.
Wer also seinen Kindern oder anderen Rechtsnachfolgern keine Probleme, Streitigkeiten oder finanziellen Engpässe hinterlassen möchte, der hinterlässt eine geordnete, geregelte Erbschaft mit einer gut erhaltenen Spanienimmobilie.
Die Realität sieht hier oft allerdings anders aus. Die letzten relevanten Investitionen liegen oft ein bis zwei Jahrzehnte zurück.
Letztlich ist die Dauer der erbrechtlichen Rechtsnachfolge in Spanien auch wesentlich davon abhängig, wie gut diese vom Vererber zu dessen Lebzeiten vorbereitet wurde. Und diese Vorbereitung ist schliesslich auch ein Wertfaktor des Nachlasses.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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