Optimierte Vermögensnachfolge in Spanien
Erbschaftssteuertipps für Spanienvermögen, das mag ja ganz schön sein. Aber richten diese sich nicht in der der Regel an die falsche Zielperson? Was nämlich, – so die berechtigte Frage -, hat ein Vererber von einer Einsparung von Erbschaftssteuer.
Nun, die typische Antwort eines Juristen heißt hier: "Das kommt darauf an!".
Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Sie als Ehepartner in gleicher Weise als Vererber wie als Erbe der Miteigentumshälfte in Betracht kommen. Dann nämlich können Sie bereits von einer intelligenten Vermögensnachfolgeregelung erbschaftssteuerlich profitieren. Hälftige Miteigentümerstellung ist dann global gesehen von Vorteil.
Sie können aber auch als Eigentümer einer Spanienimmobilie diese Ihre Rechtsstellung lebzeitig zur Erhöhung Ihrer Altersrente versilbern. Genügt Ihnen nicht die Innehabung des lebenslänglichen Niessbrauchesrechtes anstelle des Eigentums an der Spanienimmobilie.
Dann beispielsweise können Sie das sogenannte "nackte Eigentum" an Ihrer Spanienimmobilie lebzeitig veräußern und gleichwohl lebenslänglich sowohl Ihre Spanienimmobilie bewohnen, wie auch diese bei Bedarf, unter Bezug des Mietbetrages, vermieten.
Eine nicht uninteressante Möglichkeit, die eigene Altersrente zu erhöhen, Kreuzfahrten über die Weltmeere und ähnliche Erweiterungen des eigenen Horizontes rücken dann für sie in den Bereich des Möglichen.
Aber nicht nur materielle Werte stehen im Leben im Mittelpunkt. Eine frühzeitige adäquate Vermögensnachfolgeregelung kann auch ganz entscheidend zum Familienfrieden beitragen.
Eventuell sind Ihre Kinder als Rechtsnachfolger dann auch besonders am Erhalt und an der Renovierung Ihrer Spanienimmobilie interessiert.
Selbst wenn Sie Ihre Spanienimmobilie zeitnah wieder verkaufen möchten, können sich für Sie gezielte Überlegungen zur Rechtsnachfolgegestaltung für Sie in erheblichem Masse auszahlen.
Ein Beispiel:
Können Sie bereits für einen Zeitraum von während drei Jahren Ihre Eigenschaft als Steuerresidenter in Spanien nachweisen, haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer Spanienimmobilie und erzielen Sie bei dem Verkauf Ihrer Spanienimmobilie einen Verkaufsgewinn, dann ist dessen Besteuerung um 15 % niedriger als bei deutschem Steuerresidentenstatus. Hier lohnt sich auch heute noch die Beantragung der spanischen Residencia.
Und damit nicht genug. Erwerben Sie binnen zwei Jahren nach notarieller Veräußerung Ihrer spanischen Hauptwohnsitzimmobilie in Spanien hier eine Spanienimmobilie als Hauptwohnsitz und investieren Sie Ihren Gewinn dann, können sie dessen Besteuerung oft komplett vermeiden.
Außerdem, – die Frage sei erlaubt -, wem gefallt es schon, wenn die aus angesparten, versteuerten Geldbeträgen erworbene Spanienimmobilie durch erhebliche Erbschaftssteuer der Kindergeneration oder dem Lebensgefährten entwertet wird.
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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