Fahrzeugpapiere müssen beglaubigt sein!
Wer auf Spaniens Straßen ein Fahrzeug mit spanischem Nummernschild führt, muss folgende Papiere dabei haben:
• Den Führerschein
• Die Fahrerlaubnis des Autos – vom Innenministerium ausgestellt; „Permiso de Circulacion“
• Den TÜV Nachweis (Tarjeta de Inspeccioin Tecnica de Vehicolus), Tarjeta de ITV; ähnelt einen Fahrzeugschein und
• Den Versicherungsnachweis mit der Quittung über die erfolgte Zahlung.
• Den Führerschein
• Die Fahrerlaubnis des Autos – vom Innenministerium ausgestellt; „Permiso de Circulacion“
• Den TÜV Nachweis (Tarjeta de Inspeccioin Tecnica de Vehicolus), Tarjeta de ITV; ähnelt einen Fahrzeugschein und
• Den Versicherungsnachweis mit der Quittung über die erfolgte Zahlung.
Wer nicht die Originaldokumente mit sich führen will, kann Kopien machen. Diese müssen vom Verkehrsamt oder einem Notar beglaubigt werden. Auch die Stadtverwaltungen können dies tun, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Die Gebühr beim Verkehrsamt in Alicante (Calle San J.Bosco, hinter der Alicantiner Provinzverwaltung, Diputacion, Nähe Renfe-Bahnhof) beträgt derzeit Euro 17,20.
Anmerkung der Redaktion: Die Preise ändern sich ständig – daher kann für diese Angabe keine Gewähr übernommen werden
Denia, den 26.4.2007/14.12.2010
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