Fallstricke wohlgemeinter Steuerspartipps
Zwar ist diese Aussage in ihren Grundzügen richtig, kann jedoch auch zu fatalen Folgen führen, sollte sie nicht weiter hinterfragt werden. So wird in diesem Zusammenhang nämlich auch geraten, sich als Resident in Spanien anzumelden. Allerdings bezieht sich die entsprechende Steuerbefreiung lediglich auf die Vermachung einer Immobilie. Barvermögen hingegen fällt in vollem Umfang unter die Erbschaftssteuer. Sollte ein deutsches Ehepaar also mit samt seinem Vermögen nach Spanien umsiedeln, würde im Todesfall auch das Bankvermögen in Spanien versteuert werden. In diesem Fall hätte der Steuerspartipp eher nachteilige Auswirkungen.
Des weiteren ist die Steuerbefreiung auf einen Höchstbetrag begrenzt, welche sich für das Jahr 2005 auf rund 122.000 Euro beläuft. Hinzu kommen weitere zu erfüllende Voraussetzungen für den auf Steuervergünstigungen hoffenden Erben, die im Zusammenhang mit pauschalen Steuerspartipps häufig keine Erwähnung finden. Grundsätzlich ist aufgrund der sehr komplexen Rechtslage zu empfehlen, den jeweiligen Einzelfall genauestens zu untersuchen, bevor sogenannte Sparmodelle ungeprüft angewendet werden.
24.11.2005
Kathleen Neumann
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