Finanzierung von Spanienimmobilien
Die Geschäftsbereiche deutscher Banken in Spanien lassen sich im wesentlichen wie folgt zusammenfassen
– Hypothekendarlehen zum Ankauf einer Spanienimmobilie
– Forderungsvollstreckung gegen nach Spanien übergesiedelte Personen oder in Auslandsvermögen in Spanien mit Vorrecherche Spanienvermögen
– Finanzierung von Spaniengeschäften deutscher Unternehmen
– Eigene Investitionen oder Investitionsvorhaben deutscher Sparkasse, Banken und Bausparkasse in Spanien
Das Geschäftsvolumen mit Spanien hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Dies liegt neben dem Aufschwung der spanischen Wirtschaft auch an der kontinuierlichen Zunahme deutscher Zweitwohnsitz-Residenten wie auch Berufstätiger in Spanien.
Hypothekendarlehen deutscher Banken für Immobilien in Spanien
Dies war seitens deutscher Banken lange Zeit ein Geschäftsbereich den man sehenden Auges auch bei Immobilienkäufern deutscher Nationalität, etwa bereits aktueller Bankkunden, den spanischen Banken überlassen hat. Warum?
Es fehlte die sichere „Infrastruktur“ zur Immobilienbewertung, rechtssicherer Abwicklung und, – im Bedarfsfall -, zur Immobilienvollstreckung in Spanien. Diese Lücken können aber heutzutage durch deutsche Rechtsanwälte in Spanien geschlossen werden, welche ebenso die Wertgutachten als Grundlage für die Darlehenshöhe mitbeschaffen.
Die Forderungsvollstreckung gegen nach Spanien übergesiedelte Personen
wurde in den letzten Jahren ebenfalls vereinfacht. Allerdings ist auch diese kaum nicht allein von Deutschland aus ohne Mitwirkung eines Anwaltsexperten mit Sitz in Spanien zu bewerkstelligen.
Eine wichtige, ja unabdingliche Vorarbeit jeder Spanienvollstreckung ist die Feststellung vollstreckungsfähigen Vermögens in Spanien. Nicht selten ist hier auch die Einschaltung einer Detektei sinnvoll und erforderlich. Im, – nicht seltenen -, Idealfall fördern bereits vom Rechtsanwalt beschaffte Grundbuch- und Handelsregisterauszüge in Spanien ausreichend vollstreckbares Vermögen zu Tage.
Tiefergreifende Recherchen sind dann zu betreiben wenn das Schuldnervermögen über namentlich anonyme Gesellschaften, Familienmitglieder oder sonstige Strohmänner gehalten wird.
Effizient sind Vollstreckungen deutscher Titel in Spanien im übrigen heutzutage auch deshalb, weil bei gerichtlichen Vollstreckungsverfahren der Schuldner hiervon erst Kenntnis erlangt, wenn der Vermögensgegenstand, insbesondere die Immobilie, bereits gepfändet ist und nicht mehr ohne diese Belastung an einen Dritten veräussert werden kann.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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