Führerscheinregistrierung in Spanien nicht mehr erforderlich

Seit Mai 2002 beanstandete die Europäische Kommission Spaniens Vorschriften über die Registrierung von Führerscheinen EU-ausländischer Spanienresidenten. Nach spanischem Recht mußten Deutsche und andere EU-Ausländer, die dauerhaft nach Spanien ziehen, ihren Führerschein innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Straßenverkehrsämtern der Provinzen (Dirección Provincial de Tráfico) registrieren lassen.
Lediglich Spanienurlauber, die sich nur zeitweise im Land aufhalten, konnten sich unbesorgt mit ihrer Lizenz aus dem Heimatland fortbewegen. Versäumte der Wahlspanier die Fristen, galt sein Führerschein als ungültig. Ohne gültige Fahrerlaubnis droht dem Spanienresidenten bei Verkehrskontrollen ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro.

Dass die Regelungen der Führerscheinregistrierung in Spanien gegen europäisches Recht verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2004.. Am 9. September 2004 gaben die Richter der Klageschrift der Kommission mit dem Urteil in der Rechtssache C 195/02 Recht: Die Registrierung ist nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Die europäische Führerscheinrichtlinie von 1991 verlange eine gegenseitige Anerkennung der Führerscheine "ohne jede Formalität", betonten die Luxemburger Richter.

Straßenverkehrsämter und Polizei wurden informiert, dass eine Registrierung nicht mehr obligatorisch ist. Jedoch gelten die Auswirkungen des Urteils nur für EU-Bürger. Inhaber eines in der Schweiz ausgestellten Führerscheins müssen diesen nach wie vor im Straßenverkehrsamt in eine spanische Lizenz umtauschen. Dieser Weg steht auch EU-Bürgern auf freiwilliger Basis weiterhin offen.

Eine Unterscheidung zwischen Registrierung und Umschreibung des Führerscheins wurde abgeschafft. Denn aufgrund ihres verpflichtenden Charakters sei die Registrierung der Umschreibung praktisch gleichgesetzt.

Eine Registrierung des Führerscheins erforderte bis dahin, dass das Papier Platz für zusätzliche Daten bietet. Da die neuen EU-Führerscheine jedoch eingeschweißt sind, konnten sie nicht umgeschrieben werden. Tráfico stellte stattdessen den Führerscheinbesitzern neue spanische Lizenzen aus.

Mit dem Wegfall der Führerscheinumschreibungspflicht für EU-Ausländer in Spanien seit September 2004, können sich auch Spanienresidenten mit neuem europäischen Führerschein im Kreditkartenformat auf dessen Gültigkeit verlassen. Das Urteil C 195/02 gab der Kommission Recht, die den notorischen Umtausch der praktischen Plastikkärtchen rügte. Es sei wünschenswert, den neuen europäischen Führerschein einzuführen, und ihn nicht Schritt für Schritt wieder auszubooten.

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