Gebündelte Geschäftsversicherung
Basisversicherung
Wahldeckungen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Elektronik, Maschinen und Transportversicherung
Prämien der Geschäftsversicherung
Wahldeckungen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Elektronik, Maschinen und Transportversicherung
Prämien der Geschäftsversicherung
Die Versicherung für den Büro-, Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetrieb hat viele Ähnlichkeiten mit der oben beschriebenen Haus- und Hausratversicherung, die Definitionen der versicherten Gefahren und die Ein- und Ausschlüsse sind weitgehend gleich, aber auf die betrieblichen Belange bezogen. Bezüglich dieser Definitionen sei daher auf den Abschnitt der Hausversicherung verwiesen.
Die betrieblichen Versicherungen haben, anders als die Hausversicherung, keinen vorgegebenen Deckungsumfang, sondern können individuell im Baukastensystem selbst kombiniert werden. An eine festgelegte Grundversicherung (Basisversicherung), die den wichtigsten und für jeden Betrieb nötigen Mindestschutz abdeckt, können die anderen gewünschten Gefahren individuell gekoppelt werden.
Die Gesellschaften unterscheiden, sowohl im Hinblick auf die Prämien, als auch in Bezug auf den Versicherungsumfang, zwischen:
Bürobetriebe – reine administrative Tätigkeiten
z.B. Rechtsanwalt, Übersetzungsbüro, Steuerberater, Immobilienmakler
Handel und Gewerbe – Handelsbetriebe ohne Produktion, Lagerbetriebe
z.B. Glaser, Elektrohandel, Bekleidung, Restaurant, Buchhandel, Friseur
Produktionsbetriebe – Herstellung von Waren oder Materialien
z.B. Markisenfabrik, Tischler, Fensterbau, auch Klinik, Großgaststätten
Die betrieblichen Versicherungen haben, anders als die Hausversicherung, keinen vorgegebenen Deckungsumfang, sondern können individuell im Baukastensystem selbst kombiniert werden. An eine festgelegte Grundversicherung (Basisversicherung), die den wichtigsten und für jeden Betrieb nötigen Mindestschutz abdeckt, können die anderen gewünschten Gefahren individuell gekoppelt werden.
Die Gesellschaften unterscheiden, sowohl im Hinblick auf die Prämien, als auch in Bezug auf den Versicherungsumfang, zwischen:
Bürobetriebe – reine administrative Tätigkeiten
z.B. Rechtsanwalt, Übersetzungsbüro, Steuerberater, Immobilienmakler
Handel und Gewerbe – Handelsbetriebe ohne Produktion, Lagerbetriebe
z.B. Glaser, Elektrohandel, Bekleidung, Restaurant, Buchhandel, Friseur
Produktionsbetriebe – Herstellung von Waren oder Materialien
z.B. Markisenfabrik, Tischler, Fensterbau, auch Klinik, Großgaststätten
Alle Gesellschaften haben etwas andere Selbstbeteiligungen oder Deckungen. In diesem Bericht ist von den meist anzutreffenden Deckungen ausgegangen.
Basisversicherung
Der Deckungsumfang der Basisversicherung des Bereiches 1 (Bürobetriebe) ist am umfangreichsten. In den Bereichen 2 und vor allem 3 sind viele Deckungen der Basisversicherung des Bereiches 1 extra zu versichern gegen Prämienzuschlag.
Die Basisversicherung umfasst im Bereich 3 (Produktion):
Feuer, Explosion und Blitz
Rauch *
Autounfall und Flugzeugabsturz *
Schallwellen *
Vandalismus und Tumulte *
Regen, Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmung *
Sprinklerleckage *
Kosten für Retten, Bergen, Löschen, Abbruch
Wiederherstellen von Akten, Modellen und Archiven
Außergewöhnliche Risiken über das Konsortium (Terror, Vulkan, Erdbeben….)
Die Versicherung ersetzt jeweils den Neuwert und ist dynamisch, d.h. die Summe wird jährlich den Preissteigerungen angepasst.
Die Gesellschaften gewähren eine Vorsorgeversicherung von 10 %, haften also bis zu 10 % über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus.
* Bei diesen Risiken trägt der Versicherte im Schadenfall eine Selbstbeteiligung, in der Regel von 300,51 Euro selbst.
Im Bereich 2 (Handel) ist neben den Gefahren der Gruppe 3 auch als Basisversicherung versichert:
Elektrische Schäden
Schönheitsreparaturen
Mietverlust / Anmietung gleichwertiger Räumlichkeiten
Zwangsräumung
Außerdem sollte bei den Handelsbetrieben die Selbstbeteiligung von 50.000 Ptas. nicht gelten.
Im Bereich 1 gilt normalerweise zusätzlich gedeckt:
Glasbruch
Wasserschäden incl. Suchkosten und Rohrreparatur
Haftpflicht und gerichtliche Verteidigung
Die Basisversicherung umfasst im Bereich 3 (Produktion):
Feuer, Explosion und Blitz
Rauch *
Autounfall und Flugzeugabsturz *
Schallwellen *
Vandalismus und Tumulte *
Regen, Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmung *
Sprinklerleckage *
Kosten für Retten, Bergen, Löschen, Abbruch
Wiederherstellen von Akten, Modellen und Archiven
Außergewöhnliche Risiken über das Konsortium (Terror, Vulkan, Erdbeben….)
Die Versicherung ersetzt jeweils den Neuwert und ist dynamisch, d.h. die Summe wird jährlich den Preissteigerungen angepasst.
Die Gesellschaften gewähren eine Vorsorgeversicherung von 10 %, haften also bis zu 10 % über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus.
* Bei diesen Risiken trägt der Versicherte im Schadenfall eine Selbstbeteiligung, in der Regel von 300,51 Euro selbst.
Im Bereich 2 (Handel) ist neben den Gefahren der Gruppe 3 auch als Basisversicherung versichert:
Elektrische Schäden
Schönheitsreparaturen
Mietverlust / Anmietung gleichwertiger Räumlichkeiten
Zwangsräumung
Außerdem sollte bei den Handelsbetrieben die Selbstbeteiligung von 50.000 Ptas. nicht gelten.
Im Bereich 1 gilt normalerweise zusätzlich gedeckt:
Glasbruch
Wasserschäden incl. Suchkosten und Rohrreparatur
Haftpflicht und gerichtliche Verteidigung
Wahldeckungen
Für die Büroversicherungen ist die Deckung sehr komplex. Versicherbar ist aber auch hier, wie in den beiden anderen Bereichen, die Versicherung gegen Einbruchdiebstahl und Raub, die Elektronikversicherung für Computer und elektrische Geräte, sowie die entgangenen Gewinne bei Betriebsausfall.
Bei Handel und Produktion besteht die Wahlmöglichkeit zusätzlich zu versichern:
Alle fehlenden Risiken aus der Basisversicherung der Bürodeckung
Alle Ergänzungsmöglichkeiten der Bürodeckung
Schadenersatzforderungen
Ware in Kühlräumen und Kühltruhen
Maschinenbruchversicherung
Transportversicherung der Waren
Bei Produktion: Produkthaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Versicherungen von Handel und Produktion sind die Tarife flexibeler gestaltet.
Im Rahmen der Einbruchversicherung wird ermöglicht, nicht den gesamten Wert gegen Diebstahl zu versichern, sondern nur einen bestimmten Bruchteil. Geht man davon aus, dass beispielsweise in einem Textilgeschäft nicht alle Einrichtung und Ware gestohlen werden kann, sondern maximal 20%, so kann dieser Bruchteil von 20% der Versicherungssumme als Höchstentschädigung vereinbart werden, gegen 25% Beitragsnachlass.
Weiterhin gibt es einen Beitragsnachlass für hohe Versicherungssummen und, wenn wegen des hohen Risikos nicht von der Gesellschaft sowieso vorgeschrieben, für Alarmanlagen.
Nicht erläutert sind im Abschnitt der Hausversicherung die Deckungen der Elektronik-, Maschinenbruch-, Transport- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Alle anderen Erklärungen finden Sie dort und werden daher an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt.
Bei Handel und Produktion besteht die Wahlmöglichkeit zusätzlich zu versichern:
Alle fehlenden Risiken aus der Basisversicherung der Bürodeckung
Alle Ergänzungsmöglichkeiten der Bürodeckung
Schadenersatzforderungen
Ware in Kühlräumen und Kühltruhen
Maschinenbruchversicherung
Transportversicherung der Waren
Bei Produktion: Produkthaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Versicherungen von Handel und Produktion sind die Tarife flexibeler gestaltet.
Im Rahmen der Einbruchversicherung wird ermöglicht, nicht den gesamten Wert gegen Diebstahl zu versichern, sondern nur einen bestimmten Bruchteil. Geht man davon aus, dass beispielsweise in einem Textilgeschäft nicht alle Einrichtung und Ware gestohlen werden kann, sondern maximal 20%, so kann dieser Bruchteil von 20% der Versicherungssumme als Höchstentschädigung vereinbart werden, gegen 25% Beitragsnachlass.
Weiterhin gibt es einen Beitragsnachlass für hohe Versicherungssummen und, wenn wegen des hohen Risikos nicht von der Gesellschaft sowieso vorgeschrieben, für Alarmanlagen.
Nicht erläutert sind im Abschnitt der Hausversicherung die Deckungen der Elektronik-, Maschinenbruch-, Transport- und Betriebsunterbrechungsversicherung.
Alle anderen Erklärungen finden Sie dort und werden daher an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine der wichtigsten Deckungen des Betriebes ist die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Unfallversicherung des Betriebes genannt.
Ihr Geschäft wurde von Ihnen sicher vorrangig eröffnet, um Gewinne zu machen. Wenn bei einem Feuer beispielsweise die Ware verbrennt, ist diese über die Basisversicherung gedeckt.
Das meist größere Problem ist aber, dass der Betrieb erst einmal geschlossen ist, bis die Untersuchungen der Polizei abgeschlossen, die Ware neugekauft und der Laden renoviert ist.
In dieser Zeit laufen die Kosten zum Großteil weiter (Miete, Löhne, Finanzierungen ….) und ein Gewinn, von dem man ja leben möchte, wird auch nicht erwirtschaftet. Oft führt daher ein solcher Schaden, trotz der Entschädigung des Sachschadens, zu Liquiditätsproblemen bis hin zur Insolvenz.
Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung sichert man die Ertragskraft des Unternehmens, da die Fixkosten und Gewinne weiter gezahlt werden. Der Beitrag ist in Spanien relativ gering und richtet sich danach, wie lange Zeit eine Betriebsunterbrechung versichert ist, und wie hoch die Tagesentschädigung sein soll.
Bei einem Monat zahlen Sie 40%, bei zwei Monaten 60%, bei drei Monaten 80% der Versicherungssumme (Tagesentschädigung). Anders gesagt sind sie gegen Betriebsausfälle bis drei Monate versichert mit der Zahlung von 80% eines Tagesbruttoverdienstes (Einnahme abzüglich Warenkosten und variable Kosten).
Produktionsbetriebe können Unterbrechungen bis zu einem Jahr versichern.
Ihr Geschäft wurde von Ihnen sicher vorrangig eröffnet, um Gewinne zu machen. Wenn bei einem Feuer beispielsweise die Ware verbrennt, ist diese über die Basisversicherung gedeckt.
Das meist größere Problem ist aber, dass der Betrieb erst einmal geschlossen ist, bis die Untersuchungen der Polizei abgeschlossen, die Ware neugekauft und der Laden renoviert ist.
In dieser Zeit laufen die Kosten zum Großteil weiter (Miete, Löhne, Finanzierungen ….) und ein Gewinn, von dem man ja leben möchte, wird auch nicht erwirtschaftet. Oft führt daher ein solcher Schaden, trotz der Entschädigung des Sachschadens, zu Liquiditätsproblemen bis hin zur Insolvenz.
Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung sichert man die Ertragskraft des Unternehmens, da die Fixkosten und Gewinne weiter gezahlt werden. Der Beitrag ist in Spanien relativ gering und richtet sich danach, wie lange Zeit eine Betriebsunterbrechung versichert ist, und wie hoch die Tagesentschädigung sein soll.
Bei einem Monat zahlen Sie 40%, bei zwei Monaten 60%, bei drei Monaten 80% der Versicherungssumme (Tagesentschädigung). Anders gesagt sind sie gegen Betriebsausfälle bis drei Monate versichert mit der Zahlung von 80% eines Tagesbruttoverdienstes (Einnahme abzüglich Warenkosten und variable Kosten).
Produktionsbetriebe können Unterbrechungen bis zu einem Jahr versichern.
Elektronik-, Maschinen- und Transportversicherung
Die Elektronikversicherung für Computer und auf Wunsch auch andere elektrische Geräte (Kassen, Kopierer, Büroelektronik usw.) ist wie die Versicherung der Maschinen eine sogenannte Allgefahrendeckung.
Natürlich wird ein normaler Verschleiß nicht entschädigt, aber alle Art unerwarteter Schäden, wie der alte Begriff Maschinenbruch schon aussagt. Egal ob eine Tasse Kaffe umkippt und der Kaffe den Computer beschädigt oder ob eine Maschine durch ein querliegendes Werkstück beschädigt wird: Jeder unnatürlich entstandene Schaden ist versichert, auch bei eigener Fahrlässigkeit (nicht eigene grobe Fahrlässigkeit).
In diesen Bereichen ist von jedem Schaden eine Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 90, 15 Euro, maximal 901,52 Euro selbst zu tragen.
In der Transportversicherung sind die Waren auf allen Transporten zum Betrieb und auch zum Kunden versichert. Auch hier sprechen wir von einer Allgefahrendeckung, z.B. für Schäden durch Fahrzeugunfall, Aufbruch und Diebstahl, Feuer oder anderes. Nicht versichert sind Schäden durch Verrutschen durch eigenverschuldete mangelnde Befestigung u.ä.
Natürlich wird ein normaler Verschleiß nicht entschädigt, aber alle Art unerwarteter Schäden, wie der alte Begriff Maschinenbruch schon aussagt. Egal ob eine Tasse Kaffe umkippt und der Kaffe den Computer beschädigt oder ob eine Maschine durch ein querliegendes Werkstück beschädigt wird: Jeder unnatürlich entstandene Schaden ist versichert, auch bei eigener Fahrlässigkeit (nicht eigene grobe Fahrlässigkeit).
In diesen Bereichen ist von jedem Schaden eine Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 90, 15 Euro, maximal 901,52 Euro selbst zu tragen.
In der Transportversicherung sind die Waren auf allen Transporten zum Betrieb und auch zum Kunden versichert. Auch hier sprechen wir von einer Allgefahrendeckung, z.B. für Schäden durch Fahrzeugunfall, Aufbruch und Diebstahl, Feuer oder anderes. Nicht versichert sind Schäden durch Verrutschen durch eigenverschuldete mangelnde Befestigung u.ä.
Prämien der Geschäftsversicherung
Die Beiträge variieren bei den unterschiedlichen Gesellschaften stark. In diesem Bereich ganz besonders wichtig ist die ausführliche Beratung und die Fachkompetenz des Vertreters, der das richtige Versicherungspaket zusammenstellen muss.
Die Prämien für die Feuerversicherung richten sich nach der Brandgefahr durch den Betrieb, also ist ein Tischler natürlich teurer versichert als ein Geschäft für Modeschmuck. In der Einbruchversicherung richtet sich der Beitrag nach der Begehrlichkeit der Waren. Hier ist der Tischler viel günstiger versichert als das Geschäft für Modeschmuck.
Als Anhalt für die Zusatzversicherungen (mittleres Niveau) gelten folgende Beiträge:
Glasversicherung: Versicherungssumme 601 Euro – 34.86 Euro pro Jahr
Versicherungssumme 3005 Euro – 57,10 Euro pro Jahr
Wasserschäden : Prämie 0,2% der Versicherungssumme Gebäude und Inhalt
Haftpflicht / gerichtliche Verteidigung: 33 bis 39 Euro pro Jahr
Kühlgut in Kühlräumen : 15% des Wertes der Waren
Kühlgut in Kühlschranken und -inseln : 30% des Wertes der Waren
Maschinenbruch : 10% der vereinbarten Versicherungssumme
Elektronik : 3,5 bis 6% der vereinbarten Versicherungssumme, je nach Umfang des Gesamtwertes
Transportversicherung : 10% der vereinbarten Versicherungssumme
Informationen zur Geschäftsinhaltsversicherung
Die Prämien für die Feuerversicherung richten sich nach der Brandgefahr durch den Betrieb, also ist ein Tischler natürlich teurer versichert als ein Geschäft für Modeschmuck. In der Einbruchversicherung richtet sich der Beitrag nach der Begehrlichkeit der Waren. Hier ist der Tischler viel günstiger versichert als das Geschäft für Modeschmuck.
Als Anhalt für die Zusatzversicherungen (mittleres Niveau) gelten folgende Beiträge:
Glasversicherung: Versicherungssumme 601 Euro – 34.86 Euro pro Jahr
Versicherungssumme 3005 Euro – 57,10 Euro pro Jahr
Wasserschäden : Prämie 0,2% der Versicherungssumme Gebäude und Inhalt
Haftpflicht / gerichtliche Verteidigung: 33 bis 39 Euro pro Jahr
Kühlgut in Kühlräumen : 15% des Wertes der Waren
Kühlgut in Kühlschranken und -inseln : 30% des Wertes der Waren
Maschinenbruch : 10% der vereinbarten Versicherungssumme
Elektronik : 3,5 bis 6% der vereinbarten Versicherungssumme, je nach Umfang des Gesamtwertes
Transportversicherung : 10% der vereinbarten Versicherungssumme
Informationen zur Geschäftsinhaltsversicherung
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