Vorsicht beim Grundstückskauf in Spanien
Während der Aufbruchstimmung auf dem Immobiliensektor haben sich einige Gemeinden dazu verleiten lassen, Baugenehmigungen an den staatlichen Bauvorschriften vorbei zu vergeben, so dass nicht jede Baulizenz wirklich legal ist.
So ist dringend zu empfehlen, vor jedem Grundstückserwerb mit dem Grundstücksplan zur Gemeindeverwaltung zu gehen, um abzuklären, ob die Baurechte, Grenzen und tatsächliche Größe für das Grundstück klargestellt sind oder nicht. Außerdem sollte man vor jedem Kauf ein schriftliches Gutachten von der Gemeinde fordern, damit man für alle Fälle einen Nachweis hat.
Generell vor dem Kauf sollte man zusätzlich die Grundstücksqualität sowie gezahlte Steuern und Gebühren wie Müll, Wasser, Strom, Telefon und Versicherungen aufschlüsseln.
Kürzlich machte die Siedlung Pinar de Campoverde Schlagzeilen wegen eines Betrugsskandals. Betroffen waren 40 Bewohner des Dorfes von seinen 6.000 Einwohnern, darunter hauptsächlich Spanier, aber auch Deutsche und Engländer. Ihnen wurde auf schmerzliche Weise klargemacht, dass ihr Haus einen doppelten Eintrag im Grundbuch (Escritura) aufweist.
So hat der Bauherr "Caja Territorial de Madrid S.A. nämlich neben der gültigen Escritura einen weiteren Grundbucheintrag auf seinen Namen anfertigen lassen.
Nach der Pleite der Firma brachten Dutzende von Gläubigern in Spanien den gepfändeten Besitz der Immobilienfirma zur Versteigerung, darunter befanden sich also auch die Häuser der betroffenen 40 Einwohner.
Die Deutschen konnten jedoch durch ihren Anwalt verhindern, dass ihr Eigentum in die Schuldmasse getrieben wurden.
Die "Caja Territorial de Madrid S.A.", das bereits Anfang der 90er Jahre wegen mangelhaften Straßen, fehlender Kanalisation usw. zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt wurde, hatte seit den 70er Jahren die Region um Pinar de Campoverde baulich erschlossen.
Fazit: Man muss sich eben beim Hauskauf in Spanien sehr vorsehen!
Susanne Hesse
google center mitte
Neueste Kommentare