S.L. für Immobilien gegen Steuernflut
Sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden, dann gilt seit dem 1. Januar 2003 ein Gewinnsteuersatz von 15 Prozent.
Die Immobilie muss mit ihrem Namen auf eine spanische S.L. eingetragen sein und muss länger als ein Jahr im Besitz dieser gewesen sein. Weiterhin darf die S.L. nicht gewerblich tätig sein und hält ausschließlich die Immobilie. Sollten die Anteile der S.L. von Residenten gehalten werden, dann ist die persönliche Steuerpflicht mit der Zahlung der 15 Prozent Steuern durch die S.L. beglichen.
Zusammengefasst bestehen Vorteile der Immobilien S.L. im Nichteinbehalten von Pauschal fünf Prozent Steuern bei Nichtresidenten. Des weiteren ergeben sich Steuerersparnisse von 20 Prozent im Veräußerungsfall. Eine pauschale jährliche Nutzungssteuer (Einkommenssteuer), sowie Vermögenssteuer ist ebenfalls nicht zu entrichten.
Die Vorteile für Nichtresidenten sind so groß, dass es sich nicht nur für den Immobilienerwerb lohnt eine S.L. zu unterhalten. Es können nämlich auch schon vorhandene Immobilien eingebracht und erhebliche Steueraufkommen abgewehrt werden.
Zu beachten ist allerdings der Zeitpunkt, da erst nach einem Jahr zwischen Einbringung und Veräußerung die steuerlichen Vorteile in Kraft treten.
Autor: Fabian Kersten (IMP-Agentur)/ 24.10.2003 /
Anmerkung: Da mir keine neuen Informationen vorliegen, scheint das Gesetz unverändert seine Gültigkeit erhalten zu haben. Falls ich neue Informationen zu diesem T hema erhalte, werde ich sie umgehend publizieren oder den o.g. Artikel ergänzen oder ändern. Dez/2010 rm
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