Leider herrscht an allen spanischen, resp. Valencianischen Stränden ein striktes Hundeverbot. Oft sind keine Verbotsschilder aufgestellt oder man übersieht sie. Ein Nichtbeachten des Verbots kann u.U. teuer werden. Gleich, ob es sich um einen Minihund oder um eine grosse Dogge handelt, der Zutritt des mit allen Hunderassen aus hygienischen Gründen verboten. Die Strandüberwachung obliegt der jeweiligen Stadtverwaltung. Wie streng kontrolliert wird und ob Verstöße geahndet werden, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Einige Strandabschnitte werden gar nicht überwacht, andere dagegen regelmäßig.

Zur Winterzeit ist die Gefahr des „entdeckt Werdens“ mehr als gering. In der Hochsaison sollte man den „unerlaubten“ Spaziergang in die ganz frühen Morgenstunden verlegen, wenn nicht lieber ganz unterlassen.

Normalerweise werden Personen, die mit ihrem Hund erwischt werden, zunächst über die Rechtslage aufgeklärt und bei einem erneuten Verstoß verwarnt. Wer daraus noch nicht gelernt hat und zum Dritten Mal erwischt wird, hat mit einem Bußgeld von Euro 60 (pro Hund) zu rechnen. Dieser Betrag kann jeweils von Gemeinde zu Gemeinde auch variieren. Daher keine Gewähr für diese Angabe!

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