Kindergeld nach Umzug nur in Ausnahmefällen

Wenn der Ruf Spaniens lockt und die Koffer endgültig gepackt werden, ist zumeist spätestens jetzt die Zeit gekommen, sich auch mit den sozialrechtlichen Aspekten der neuen Heimat auseinanderzusetzen. Vor allem für Paare mit Kindern dürfte es interessant sein, ob sie auch nach dem Umzug weiterhin staatliche Unterstützung für den Unterhalt des Nachwuchses erwarten können.

Die Leistungen des spanischen Staates bezüglich des Kindergelds liegen weit unter denen des deutschen Sozialsystems. Zuschüsse vom spanischen Staat gibt es nur für Personen mit geringem Einkommen bzw. für den Unterhalt behinderter Kinder. Wie sieht es jedoch im Fall deutscher Auswanderer mit dem Anspruch auf weiterführende Sozialleistungen aus Deutschland aus?

Anspruch auf Kindergeld besteht nur im Ausnahmefall, nämlich dann, wenn die Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Unbeschränkte Steuerpflicht besteht dann, wenn alle Einnahmen ausschließlich dort erzielt werden. Allerdings kann sich der Nachweis der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zum Teil als äußerst schwierig gestalten.  

Allen anderen Personen, die nicht unter diese Ausnahmegruppe fallen, kann nur dringend davon abgeraten werden, auch nach dem Wohnungswechsel weiterhin Kindergeld aus Deutschland zu beziehen. Schon das Einreichen des Antragsformulars gilt als vollendeter Betrug – und dieses wird aufgrund knapper Haushaltskassen von den deutschen Behörden immer gründlicher geprüft.

16.01.2005
Kathleen Neumann

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