Kostenfreie Medikamente für Rentner in Spanien ??
Leider hat es sich bei dem unten stehenden Artikel wohl um eine Absichtserklärung gehandelt. Wie mir heute aktuell ein aufmerksamer Leser meiner Seite mitteilte, erhielt er von der Deutschen Botschaft, von Herrn Godder, folgende Antwort auf die Anfrage nach besagtem Vordruck:
………….." Weiterhin wäre für Ihren momentanen Wohnsitz das Generalkonsulat in Barcelona zuständig, nicht die Botschaft Madrid.
Aus dieser Zuständigkeitsregelung ergibt sich gleichzeitig, dass die Ausführungen zu diesem Thema auf der privaten Web-Site: auswandern.com
nicht der Richtigkeit entsprechen können, da wir "keinen Vordruck erstellen", der anschließend in Alicante Verwendung findet.
Definitiv entsprechen die Ausführungen auf der genannten Internet-Seite nicht der Richtigkeit, dass von Ihnen geschilderte Problem ist hier nicht bekannt, noch haben wir einen Vordruck entworfen. "
Leider müssen wir den Inhalt dieses Artikels korrigieren. Der angesprochene "Vordruck" existiert nicht, leider wurde dieses Vorhaben so, wie angedacht , nie realisiert.
Das Gesundheitszentrum in Orihuela Costa gibt Anlaß zur Beschwerde:
Trotz Vorlage des deutschen Rentenausweises weigerte man sich dort, den Rentnern kostenfreie Medikamentenrezepte vorzulegen. Dabei gilt: Für Rentner sind Medikamente kostenlos.
So verlangen die Ärzte im Gesundheitszentrum sogar teilweise eine Haager Apostille. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das die Echtheit von öffentlichen Urkunden, wie Ausweisen und Zertifikate, bescheinigt. Ausgestellt wird dieses Dokument im Falle einer Urkunde einer Bundesbehörde in Köln.
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt. Das heißt, je nach Urkunde können Ministerien, Land- und Amtsgerichte, Regierungspräsidien und Landesverwaltungsämter zuständig sein.
Der Deutschen Botschaft in Madrid ist dieses Problem durchaus bekannt und sie wollen dem Problem Abhilfe schaffen. So entwarf die Botschaft einen Vordruck für einen Rentnerbescheid, welche man auf dem Postweg beim Honorarkonsulat in Alicante oder auch beim zuständigen Generalkonsulat in Barcelona unter Zusendung einer Kopie des Rentenausweises beantragen kann. Dadurch soll auch der Beweis des deutschen Rentnerstatus erleichtert werden.
Zusätzlich hat sich die Botschaft darum bemüht, dass die Gesundheitszentren auch deutsche Rentnerausweise direkt anerkennen. Die Umsetzung bleibt jedoch fraglich.
Problematisch ist auch, dass die neue Europäische Versichertenkarte keinen Eintrag mehr über den Rentnerstatus vorsieht.
Fazit: Man sollte immer darauf bedacht sein, dass man eine Rentnerbescheinigung vorweisen kann und auf den Eintrag PN (Pensionista) achten.
………….." Weiterhin wäre für Ihren momentanen Wohnsitz das Generalkonsulat in Barcelona zuständig, nicht die Botschaft Madrid.
Aus dieser Zuständigkeitsregelung ergibt sich gleichzeitig, dass die Ausführungen zu diesem Thema auf der privaten Web-Site: auswandern.com
nicht der Richtigkeit entsprechen können, da wir "keinen Vordruck erstellen", der anschließend in Alicante Verwendung findet.
Definitiv entsprechen die Ausführungen auf der genannten Internet-Seite nicht der Richtigkeit, dass von Ihnen geschilderte Problem ist hier nicht bekannt, noch haben wir einen Vordruck entworfen. "
Leider müssen wir den Inhalt dieses Artikels korrigieren. Der angesprochene "Vordruck" existiert nicht, leider wurde dieses Vorhaben so, wie angedacht , nie realisiert.
Das Gesundheitszentrum in Orihuela Costa gibt Anlaß zur Beschwerde:
Trotz Vorlage des deutschen Rentenausweises weigerte man sich dort, den Rentnern kostenfreie Medikamentenrezepte vorzulegen. Dabei gilt: Für Rentner sind Medikamente kostenlos.
So verlangen die Ärzte im Gesundheitszentrum sogar teilweise eine Haager Apostille. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das die Echtheit von öffentlichen Urkunden, wie Ausweisen und Zertifikate, bescheinigt. Ausgestellt wird dieses Dokument im Falle einer Urkunde einer Bundesbehörde in Köln.
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt. Das heißt, je nach Urkunde können Ministerien, Land- und Amtsgerichte, Regierungspräsidien und Landesverwaltungsämter zuständig sein.
Der Deutschen Botschaft in Madrid ist dieses Problem durchaus bekannt und sie wollen dem Problem Abhilfe schaffen. So entwarf die Botschaft einen Vordruck für einen Rentnerbescheid, welche man auf dem Postweg beim Honorarkonsulat in Alicante oder auch beim zuständigen Generalkonsulat in Barcelona unter Zusendung einer Kopie des Rentenausweises beantragen kann. Dadurch soll auch der Beweis des deutschen Rentnerstatus erleichtert werden.
Zusätzlich hat sich die Botschaft darum bemüht, dass die Gesundheitszentren auch deutsche Rentnerausweise direkt anerkennen. Die Umsetzung bleibt jedoch fraglich.
Problematisch ist auch, dass die neue Europäische Versichertenkarte keinen Eintrag mehr über den Rentnerstatus vorsieht.
Fazit: Man sollte immer darauf bedacht sein, dass man eine Rentnerbescheinigung vorweisen kann und auf den Eintrag PN (Pensionista) achten.
Susanne Hesse
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