Neues Pflegesystem
Ob auch ausländische Residenten von den geplanten Sozialleistungen profitieren können ist jedoch nicht sicher. „Dies wird nur der Fall sein, wenn der Herkunftsstaat für die Leistungen zahlt“, so der Arbeits- und Sozialminister Jesús Caldera.
Bisher zahlt Deutschland nur für die Gesundheitsversorgung seiner Rentner in Spanien eine Pauschale. „Deutsche Rentner im Ausland können immerhin das Pflegegeld aus Deutschland kassieren“, meint Bernd Christl von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) in Bonn. Damit könne sich der deutsche Staat aus der Fürsorgepflicht für seine Rentner befreit sehen.
Die spanische Regierung betonte ausdrücklich, das neue Pflegesystem bilde einen weiteren Pfeiler des Sozialgefüges neben dem Gesundheitssystem und der Altersvorsorge. Experten gehen auf Grund dessen nicht davon aus, dass die von Deutschland gezahlte Pauschale zur Gesundheitsversorgung zu einem Anspruch auf spanische Pflegeleistungen führt.
Wenn jedoch die ausländischen Mitbürger von dieser zusätzlichen Unterstützung ausgeschlossen werden, bleibt dies nicht ohne Folgen.
Der Staat bewirkt damit, dass ausländische Rentner im Falle einer Pflegebedürftigkeit in ihre Heimatland zurückkehren.
Über die Ungerechtigkeit besteht kein Zweifel. Schließlich zahlen diese Menschen in Spanien Steuern, aus denen das Pflegesystem letztlich finanziert wird. Bei einem Ausschluss käme es zu einer untragbaren Benachteiligung der ausländischen Residenten.
Demnach sollte das Gesetz die gleichen Voraussetzungen für alle in Spanien Lebenden schaffen. Eine Zugangsvoraussetzung für Spanier sei, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Beantragung der Hilfe in spanischem Hoheitsgebiet gelebt haben.
Das spanische Pflegesystem soll schrittweise eingeführt werden. Im Jahr 2007 ist geplant, dass zunächst 200.000 stark hilfsbedürftige Personen Zugang zu den Förderungen erhalten. In den folgenden zwei Jahren werden nochmals 373.000 Personen unterstützt. Die Subvention soll sich schließlich bis zum 2015 durchgesetzt haben.
Ein öffentliches Netzwerk, kurz SND, soll in jeder autonomen Region die Einstufung der Pflegefälle vornehmen und die Zuweisung der verschiedenen Leistungen koordinieren.
Zum neuen Pflegesystem gehört auch der Ausbau des öffentlichen Pflegedienstes, wie zum Beispiel die Schaffung von mehr Tagesplätzen in Altenheimen und Hausnotrufzentralen und Subventionen für professionelle private Pflegekräfte.
Der endgültige Text des Gesetzesvorhabens ist noch nicht bekannt. Seine Verabschiedung wird für Juli 2006 erwartet.
Susanne Hesse
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