Rechtschutz im Verkehr
Vielfalt in Sachen Rechtsschutz im Verkehr
Das eigene Recht vor Gericht durchzusetzen, kann teuer werden: Bei einem Streitwert von z.B. 300 Euro können die Anwalts- und Gerichtskosten in erster Instanz beim rund gleichen Betrag und in zweiter Instanz sogar noch darüber liegen. Die hohen Kosten und der Wunsch, sich wehren zu können, sind die häufigsten Gründe dafür, eine Rechtsschutz-Versicherung in Erwägung zu ziehen.
Aber: Die Rechtsschutzversicherung ist kein "Rundum-Sorglos-Paket". Vor Abschluss sollte Ihnen deshalb klar sein, welchen Bereich Sie abgesichert wissen wollen. Danach sollten Sie prüfen, ob die Versicherung die Kosten des persönlichen Prozessrisikos überhaupt absichert.
Verkehrs-Rechtsschutz:
Höchste Prozesswahrscheinlichkeit – Statistiken der deutschen Versicherungswirtschaft belegen, dass die Prozesswahrscheinlichkeit im kleinen Segment des Verkehrsrechtsschutzes am höchsten überhaupt liegt. Ob das nun an der ausgeprägten Affinität der Deutschen und Schweizer zum Auto liegt oder reiner Zufall ist, sei dahingestellt
. Auf jeden Fall gehen wir für Spanien davon aus, dass die Zahlen bezogen auf den deutschsprachigen Markt nicht deutlich anders aussehen. Wer sich nicht nur auf den passiven Verkehrsrechtsschutz verlassen möchte, der in der Regel durch KfZ-Versicherungen abgedeckt ist, baut auf die aktive Zusatzversicherung Verkehrsrechtsschutz. Das heißt mehr als nur Pannenhilfe.
Wählen Sie am besten eine kombinierte Pannendienst/Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (Wie zum Beispiel von der AIRBAG CapARAG angeboten). Achten Sie darauf, eine Versicherung abzuschließen, die nicht nur deutschsprachig ist, sondern auch deutsche Vertragstexte anbietet. Oder zumindest Ihr Agent deutschsprachiger Herkunft ist. Es lässt sich einfacher auch über komplizierte Zusammenhänge sprechen.
Neben der gängigen Verkehrsrechtsschutz werden in den nächsten Folgen auch Nischen für spezielle Versicherungsanforderungen genannt. Es handelt sich dabei um die Fahrer- und Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Prüfen Sie ab der nächsten Ausgabe, welcher Versicherungstypus am besten zu Ihnen passt.
Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
Prüfen Sie, welcher Versicherungstypus am besten zu Ihnen passt. Sollten keine besonderer Bedarf bestehen, ist in der Regel der Verkehrsrechtschutz die Versicherung Ihrer Wahl. Sie erhält dafür einen besonderen Raum in der Darstellung.
Typus I: Fahrzeug-Rechtsschutz
Im Unterschied zur Verkehrsrechtsschutz existiert der Fahrzeugrechtsschutz. Das Risiko des Teilnehmers am Straßenverkehr ist versichert, allerdings ausschließlich für das jeweils im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug. Es ist eine Kennzeichenangabe erforderlich.
Die Versicherung gilt bezogen auf diese Fahrzeuge für
Eigentümer, Halter, Fahrer
Mieter oder Entleiher
Der Versicherungsnehmer ist außerdem versichert als
Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast
Gegenüber dem Verkehrs-Rechtsschutz eignet sich diese Versicherungsform dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Fahrzeugen besitzt, aber nicht alle Fahrzeuge versichert werden sollen.
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer
Alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges
Typus II: Fahrer-Rechtsschutz
Auch hier ist das Risiko des Teilnehmers am Straßenverkehr versichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer nur versichert als
Fahrer fremder, nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassener Fahrzeuge
Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast
Wer ist versichert?
Versichert ist ausschließlich der
Versicherungsnehmer
Typus III: Verkehrs-Rechtsschutz
Wohl die wichtigste Versicherung der drei genannten. Hier ist das Risiko des Teilnehmers am Straßenverkehr versichert. Die Versicherung gilt für
Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluß und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder der auf seinen Namen versicherten Landfahrzeuge
Erwerber von Landfahrzeugen
Mieter eines vorübergehend gemieteten Mitfahrer -Vermietfahrzeuges
Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeuge
Fußgänger (auch Inline-Skater gelten als Fußgänger), Radfahrer und Fahrgast
Wer ist alles versichert?
Der Versicherungsnehmer,
dessen Ehegatte oder
der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner,
die minderjährigen Kinder sowie
die unverheirateten, volljährigen Kinder, allerdings längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Was bedeutet das im Schadensfall?
Sie haben Anspruch auf verschiedene Leistungen die sich im Fachjargon wie folgt nennen: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gericht, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Wichtig: eine Reihe von Anbietern haben den Baustein Strafrecht nicht im Programm. Ihm kommt allerdings eine sehr hohe Bedeutung zu. Darunter fallen zum Beispiel : unterlassene Hilfeleistung, Fahren unter Drogen und Alkohol, Ihr Kind fährt ohne Führerschein Ihren Wagen und verursacht einen Unfall. Oder Veränderungen oder Umbauten am Wagen verursachen einen Schaden. Sie selber verursachen Schäden mit Dingen, die sich im Wagen befinden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Frau B. aus Benidorm wird beschuldigt, sie habe sich beim Passieren einer Unfallstelle nicht um einen offensichtlich Verletzten gekümmert. Vom Rechtsanwalt der Frau B. wird nachgewiesen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Stelle vor ihr kreuzten und ebenfalls keine Hilfe leisteten. Die drohende Strafe von fünf Jahren Gefängnis und zehn Jahren Führerscheinentzug konnte mit Hilfe des Bausteins Strafrecht abgewehrt werden.
Nach dem Überblick über Möglichkeiten gehe ich ein bisschen deutlicher auf den Bereich Verkehrsrechtsschutz ein. Heute mit dem Thema Kosten.
Welche Kosten werden genau ersetzt ?
Die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die Kosten für das Gutachten, die Kosten der Gegenseite, die Strafkaution, die Kosten eines Korrespondenzanwalts, die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, die Kosten eines Verwaltungsverfahrens, die Kosten eines Notars, die Kosten eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Kosten der Zwangsvollstreckung, die Kosten für einen hier ansässigen Sachverständigen, die Kosten für die Übersetzung, die Kosten für einen Bevollmächtigten, die Reisekosten.
Achten Sie darauf, dass diese Punkte in der Police genannt sind. Kosten sollten zu 100% über einen Vertragsanwalt übernommen werden oder es ist ein Limit von ca. 3000 bis 6000 Euro eingetragen, um Ihnen freie Anwaltswahl zu gewährleisten.
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz in Zusammenhang mit Fahrzeugen ausdrücklich nicht?
Liegt auf der Hand: In Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfs eines Halt- oder Parkverstoßes. Gerichte sind heute schon und würden dann in Zukunft noch mehr überlaufen – und zwar mit aus meiner Sicht reinen Bagatellfällen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Einspruch gegen Bußgelder oder Strafen zu erheben. Die wiederum nur von den Behörden wieder aufgehoben werden können.
Alle Vergehen und Straftaten, die vorsätzlich begangen werden, sind ebenfalls nicht versichert bzw. versicherbar.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Das drohende Urteil für Herrn B. aus Jávea: 4 Jahre Haft. Er meinte eine Abkürzung gefunden zu haben, die sich allerdings im Nachhinein als Einbahnstraße herausstellte – die er in diesem Fall in der falschen Fahrtrichtung benutzte. Ein entgegenkommendes Mofa konnte Herrn B. nicht ausweichen und es kam zu einem schweren Unfall mit schweren Körperverletyungen (Danos corporales).
Der Staatsanwalt fordert wegen böswilliger und grobfahrlässiger Handlung eine Strafe von 4 Jahren. Doppelt Pech. Denn zum Personen- und Sachschaden (Danos materiales) kommt die "Böswilligkeit" hinzu. Sie würde eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung ausschließen. Die Rechtsanwälte jedoch konnten den Richter von der vorsätzlichen Absicht abbringen und die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Glück im Unglück.
Last but not least zählen Schäden dazu, die durch Materialien verursacht werden, die nicht ordnungsgemäß transportiert werden. Achtung: Hier geht es ausdrücklich um Gegenstände im Fahrzeug. Eine unsachgemäß auf dem Dach des Fahrzeugs vertäute Matratze, die sich auf dem Weg löst und eventuell Schäden verursacht, versichert und vertritt niemand pauschal.
Thema Alkohol am Steuer: Wie verhält sich die Versicherung?
Keine Frage, Alkohol am Steuer ist verboten und wird im Falle von leichten oder schweren Fahrfehlern mit bis zu 600 Euro bestraft (vor Ort). Außerdem droht ein Arrest von 8-12 Wochenenden und ca. 72.000 Euro (gemäß Strafrechtsbuch) sowie 1-4 Jahre Führerscheinentzug. Ist der Alkoholkonsum nachgewiesen, tritt die Versicherung nicht ein. Wird das Gutachten (berechtigt) angezweifelt – tritt die Versicherung zur Klärung ein.
Wieso Kaution?
Kautionen und Hinterlegungen sind wichtig, will man sich nicht übermäßig lange in Gewahrsam befinden. Die Kaution ist ein Mittel des Strafrechts. Der von Ihnen verursachte Schaden soll mit dieser Hilfe gedeckt sein – bevor Sie in der Sache überhaupt prozessieren. Der Schock eines Unfalls ist groß genug. Eine ansonsten notwendige Zwangspfändung ihres Eigentums kann durch die Hinterlegung der Kaution durch Ihre Versicherung abgewendet werden. Die Deckung für Kautionen sollte angemessen sein. Achten Sie auf eine Höhe von ca. 30.000 Euro.
Eigener Personenschaden (danos corporales)
Der Sohn der Frau M. wird durch einen wilden Autofahrer mit seinem Moped von der Straße gedrängt und prallt an einen Laternenmast. Die gegnerische Versicherung erkennt die Schuld des Verursachers – ihres Klienten – nicht an. Ihre Versicherung sollte in der Lage sein, medizinische Berichte, Gutachten und alles was notwendig ist, um entstandenen Schaden und auch die Folgekonsequenzen festzustellen. Die Betonung liegt auf dem zweiten Teil des Satzes. Künftige Einschränkungen und eventuelle Invalidität sind nicht leicht zu bemessen. Daneben ist es selbstverständlich, dass die daraus resultierenden Rechte durchgesetzt werden. Egal ob durch ein Schuldanerkenntnis oder eine gerichtliches Verfahren. Im Fall des Sohns von Frau M. wurde per Gericht eine Entschädigung von 48.000 Euro eingeklagt.
Was heißt Sachschaden (danos materiales)?
Nehmen wir an, Sie verursachen einen Autounfall bei dem Wertgegenstände, die sich im gegnerischen Auto befanden, zerstört werden. Oder Ihr Fahrzeug verursacht einen Schaden ohne Verkehrsunfall. Oder Ihr Wagen wird zum Beispiel auf dem Gelände eines Einkaufszentrums beschädigt. Ihre Versicherung sollte sich kümmern um
die gerichtliche Klärung
Schadensersatzansprüche und
natürlich um die Schäden an dem auf Sie zugelassenen Wagen
Neuwert und Zeitwert
Die beiden Begriffe wurden bereits im Zusammenhang mit der Gebäude- und Hausratversicherung erläutert. Anders jedoch als bei der Gebäude- und Hausratversicherung gehen Versicherungen im Bereich KfZ immer vom Zeitwert eines Fahrzeugs aus (gemessen ab dem Tag der Erstzulassung bis zum Unfalltag, abhängig von Modell und Marke – einzusehen in den offiziellen Liste wie z.B. Schwacke-Eurotax).
Ausnahme: Ihr Wagen ist nicht älter als zwei Jahre – in diesem Fall wird vom sogenannten Neuwert ausgegangen. Also der Preis, den Sie bei der Anschaffung des Wagens bezahlt haben.
Was passiert wenn mein Unfallgegner nicht versichert ist?
Kommt in Spanien häufig vor. Eine Versicherung ist nicht Pflicht, werden Sie jedoch ohne Versicherungskarte von der Polizei angehalten, wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt. An sich unlogisch, jedoch spanischer Alltag. In Spanien sind allein mehr als 1 Mio. Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz unterwegs. Umso häufiger tritt der Fall ein, dass der Unfallgegner – vor allem wenn er schuldig ist – zahlungsunfähig wird. Haben Sie sich nicht vorbereitet, bleiben Sie auf allen verursachten Kosten sitzen. Achten Sie darauf in Ihrer Police – sprechen Sie mit Ihrem Agenten – ob ein solcher Fall durch die Versicherung abgedeckt ist. Er läuft unter dem Stichwort Insolvenz (Insolvencia). Sie sollten eine Deckung haben in der Höhe von ca. 12.000 Euro
Kostenübernahme um jeden Preis?
Ihr Versicherung sollte Kosten übernehmen für die Sie in Vorleistung gegangen sind. Insbesondere gilt das für Fälle, wo die gegnerische Versicherung die Zahlungen verschleppt, Sie aber zum Beispiel in der Werkstatt in Vorleistung gehen müssen. Eine Deckung von ca. 6.000 Euro sollte ausreichen.
Gutachter ist nicht gleich Gutachter
Gutachter (peritos) der gegnerischen Versicherung versuchen durch Zusammenlegen von kleineren Einzelschäden, die beispielsweise bei einem Verkehrsunfall an Ihrem Auto verursacht wurden, den Gesamtschaden zu mindern und somit den Auszahlungsbetrag so tief wie möglich zu halten. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung in diesem Fall einen unabhängigen Gutachter bezahlt – um die gegnerische Aufstellung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Kosten (gastos de peritaje) sollten dafür in einer Höhe von ca. 300 Euro gedeckt sein.
Ab wann gibt’s einen Mietwagen?
Sollte eine Reparatur nicht innerhalb von 15 Stunden durchgeführt werden können, sollte Ihre Versicherung einen Mietwagen abdecken (Gastos de locomoción). Dieser Zeitraum gilt nicht für Raub oder Diebstahl – hier werden 24 Stunden nach einer offiziellen Anzeige angesetzt. Einfach deshalb, weil hier noch immer eine Chance besteht, den Wagen zurückzuerhalten.
Pannendienst inklusive?
Viele Versicherungen bieten in Ihrem Rechtschutzpaket den Pannendienst nicht mit an. Achten Sie aber darauf – einfach deshalb weil beides die Verkehrsrechtsschutz und der Pannendienst eine sinnvolle Ergänzung sind.
Folgende Punkte sollten beim Pannendienst abgedeckt sein:
Eilreparatur auf der Straße, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kostenvorschuss für medizinische Notfälle, Ambulanz/Krankenwagen, Rückführung im Todesfall (auch in Ihrer Krankenversicherung enthalten?), Kautionen, Mietwagen, Fahrtkosten Medizinische Assistenz, Zahnbehandlungen nach Unfall, Rückflug im Ambulanzflugzeug inklusive einer Begleitperson, Besuchskosten durch ein Familienmitglied vorausgesetzt der Krankenhausaufenthalt dauert länger als 10 Tage, Genesungskosten bei Aufenthalt im Hotel bis ca. 10 Tage, Taxikosten, Lieferkosten (für Ersatzteile), Hotelkosten bei einer Panne und Reisekosten zum Zielort oder Ausgangspunkt, Reisegepäckhaftpflicht.
Im Falle eines Falles:
Grüne Karte mitnehmen, auch dorthin, wo sie nicht Vorschrift ist.
Niemals Schuld zugeben. Vermeiden Sie am Unfallort Streit und Diskussionen
Stellen Sie Ihr Fahrzeug unmittelbar, aber sicher am Unfallort ab, ohne den Verkehr zu gefährden oder zu blockieren.
Suchen Sie sofort nach Zeugen oder Fußgängern und notieren Sie deren persönliche Daten.
Nehmen Sie die Daten des Unfallgegners auf.
Autorin: Jessica Heinz
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