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Probleme mit der Tarjeta de Residencia?
Sie sollten sich die Tarjeta de Residencia zulegen, die laut Gesetz (Königliches Dekret 178/2003, Artikel 6 Nr.2, Satz 2) auf Wunsch an jeden EU-Bürger auszustellen ist. (NEU . Anstatt der Residencia gibt es jetzt das Ausländerzertifikat)
Allerdings treten hierbei immer wieder behördliche Probleme auf, da die Aufenthaltskarte keine Pflicht ist. Da sie aber das Recht auf eine solche Karte haben, gibt es mehrere Überzeugungsmöglichkeiten, ihr Vorhaben zu realisieren.
Als erstes sollten sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage auf eine Kartenausstellung bestehen. Sollte diese Variante nicht greifen, dann drohen sie mit der Einschaltung der deutschen Auslandsvertretung.
Wenn die Behörden sich dennoch hartnäckig zeigen, dann sollten sie sich unter Angabe der Dienststelle und des Beamten an die deutsche Botschaft in Madrid wenden. Haben sie nichts unversucht gelassen den Beamten umzustimmen, dann wird das ganze an das Justizministerium weitergeleitet.
Die entscheidenden Gesetzestexte finden sie unter: http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/rd178-2003.html
Autor: Fabian Kersten (IMP-Agentur)/ 21.10.2003 ( red: 22.11.2010)
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