Scheidungsrechtreform in Spanien
Bisher galt in Spanien ein recht antiquiertes Scheidungsverfahren.
Es dauerte mehrere Jahre, bis man getrennte Wege gehen konnte.
Vor der endgültigen Scheidung durchlebten die ehemaligen Partner ein Trennungsjahr, das von einem Richter beglaubigt werden musste. Nach spanischem Recht wurde hierbei derjenige ermittelt, der die Zerrüttung der Ehe verschuldet hatte. Erst danach war eine Scheidung möglich.
Ein erneuter Gang zum Richter war unvermeidbar. Ein einfacher Auszug wurde strafrechtlich verfolgt und als „böswilliges Verlassen der Familie“ geahndet. Dieser zweimalige Justizprozess war besonders hinderlich und unnötig bei einem einvernehmlichen Scheidungswunsch.
Nun soll eine Rechtsreform den Ablauf des Scheidungsprozesses vereinfachen und zu einer grundlegenden Modernisierung der iberischen Gesellschaft beitragen. Das bisherige Verschuldungsprinzip soll gänzlich abgeschafft werden und sogar das Trennungsjahr aus der Welt der Paragraphen verbannt werden.
Ein einfaches „Ich will mit meinem Partner nicht mehr zusammenleben“ wird genügen. Allerdings ist dieses neue „Nein“ erst drei Monate nach der Eheschließung möglich.
Durch den Wegfall eines Gerichtsganges geschieht eine enorme Entlastung des spanischen Justizsystems. Die Landesregierung von Valencia stellt in diesem Zusammenhang 64 Millionen Euro zur Verfügung, um den Justizapparat effizienter zu machen.
In Deutschland gibt es ein ähnliches Verfahren schon seit den 70er Jahren, wenn die Fortsetzung einer Ehe sinnlos erscheint. Im Zusammenhang mit der Reform des Scheidungsrechts soll auch das gemeinsame Sorgerecht eingeführt werden. Bisher war dies eine reine Frauendomäne.
Deutsche, die in Spanien leben, können allerdings das Blitzscheidungssystem nur nutzen, wenn sie einen spanischen Ehepartner haben oder wenn das Paar sich aus zwei unterschiedlichen nichtspanischen Nationalitäten zusammensetzt.
Besitzen beide Personen die deutsche Staatsbürgerschaft so gilt wie bisher deutsches Recht. Bisher war dies kompliziert, da sich die beiden Rechtssysteme grundlegend unterschieden. Dies wird durch die neue spanische Rechtsversion jetzt extrem erleichtert.
Die Neuerungen sind für das immer noch als sehr katholisch geltende Spanien äußerst erfreulich. Scheidungen sind in Spanien erst seit 1982 möglich. Während der Diktatur durch Franco gab es keine Möglichkeit, sich auf rechtlicher Basis zu trennen.
Nach dem Ende des Franco-Regimes wurde die Wiedereinführung des Scheidungsrechtes von der katholischen Kirche, sowie von traditionsbewussten Politikern sehr kritisch beäugt. Mittlerweile ist man in der Politik auch von sturen Traditionen abgewichen. Im Jahr 2004 machten sogar spanische Staatsmänner vom zivilen Scheidungsrecht Gebrauch, während die katholische Kirche sich den Reformen immer noch widersetzt.
Mit noch mehr Trennungen und den damit einhergehenden Dramen für die Kinder sei der Gesellschaft nicht geholfen, äußert sich Erzbischof Antonio Maria Ruoco. Bei diesem Statement wird allerdings der emotionale Zustand von Erwachsenen völlig außer Acht gelassen.
Das katholische Spanien entfernt sich durch diese Reform also weiter von veralteten katholischen Traditionen. Nur noch 50% aller Spanier bezeichnen sich als aktive Katholiken und 15% sehen sich selbst als treue, regelmäßige Kirchgänger an.
Es dauerte mehrere Jahre, bis man getrennte Wege gehen konnte.
Vor der endgültigen Scheidung durchlebten die ehemaligen Partner ein Trennungsjahr, das von einem Richter beglaubigt werden musste. Nach spanischem Recht wurde hierbei derjenige ermittelt, der die Zerrüttung der Ehe verschuldet hatte. Erst danach war eine Scheidung möglich.
Ein erneuter Gang zum Richter war unvermeidbar. Ein einfacher Auszug wurde strafrechtlich verfolgt und als „böswilliges Verlassen der Familie“ geahndet. Dieser zweimalige Justizprozess war besonders hinderlich und unnötig bei einem einvernehmlichen Scheidungswunsch.
Nun soll eine Rechtsreform den Ablauf des Scheidungsprozesses vereinfachen und zu einer grundlegenden Modernisierung der iberischen Gesellschaft beitragen. Das bisherige Verschuldungsprinzip soll gänzlich abgeschafft werden und sogar das Trennungsjahr aus der Welt der Paragraphen verbannt werden.
Ein einfaches „Ich will mit meinem Partner nicht mehr zusammenleben“ wird genügen. Allerdings ist dieses neue „Nein“ erst drei Monate nach der Eheschließung möglich.
Durch den Wegfall eines Gerichtsganges geschieht eine enorme Entlastung des spanischen Justizsystems. Die Landesregierung von Valencia stellt in diesem Zusammenhang 64 Millionen Euro zur Verfügung, um den Justizapparat effizienter zu machen.
In Deutschland gibt es ein ähnliches Verfahren schon seit den 70er Jahren, wenn die Fortsetzung einer Ehe sinnlos erscheint. Im Zusammenhang mit der Reform des Scheidungsrechts soll auch das gemeinsame Sorgerecht eingeführt werden. Bisher war dies eine reine Frauendomäne.
Deutsche, die in Spanien leben, können allerdings das Blitzscheidungssystem nur nutzen, wenn sie einen spanischen Ehepartner haben oder wenn das Paar sich aus zwei unterschiedlichen nichtspanischen Nationalitäten zusammensetzt.
Besitzen beide Personen die deutsche Staatsbürgerschaft so gilt wie bisher deutsches Recht. Bisher war dies kompliziert, da sich die beiden Rechtssysteme grundlegend unterschieden. Dies wird durch die neue spanische Rechtsversion jetzt extrem erleichtert.
Die Neuerungen sind für das immer noch als sehr katholisch geltende Spanien äußerst erfreulich. Scheidungen sind in Spanien erst seit 1982 möglich. Während der Diktatur durch Franco gab es keine Möglichkeit, sich auf rechtlicher Basis zu trennen.
Nach dem Ende des Franco-Regimes wurde die Wiedereinführung des Scheidungsrechtes von der katholischen Kirche, sowie von traditionsbewussten Politikern sehr kritisch beäugt. Mittlerweile ist man in der Politik auch von sturen Traditionen abgewichen. Im Jahr 2004 machten sogar spanische Staatsmänner vom zivilen Scheidungsrecht Gebrauch, während die katholische Kirche sich den Reformen immer noch widersetzt.
Mit noch mehr Trennungen und den damit einhergehenden Dramen für die Kinder sei der Gesellschaft nicht geholfen, äußert sich Erzbischof Antonio Maria Ruoco. Bei diesem Statement wird allerdings der emotionale Zustand von Erwachsenen völlig außer Acht gelassen.
Das katholische Spanien entfernt sich durch diese Reform also weiter von veralteten katholischen Traditionen. Nur noch 50% aller Spanier bezeichnen sich als aktive Katholiken und 15% sehen sich selbst als treue, regelmäßige Kirchgänger an.
Rebecca Goerke
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