Schwarzarbeit in Spanien – Durch Haushaltshilfe zum Arbeitgeber
Ach, wie schön das ist: Sie kommen nach getaner Arbeit nach Hause und finden Ihr Heim in tadellosem Zustand auf. Der Gärtner hat das Unkraut aus den Beeten entfernt, die Putzhilfe den Boden gewischt, die Bügelfrau die Wäsche geglättet und der nette Nachbar von nebenan hat ihr Fahrrad repariert.
Natürlich sollen all diese Bemühungen nicht unbelohnt bleiben. Sie zeigen sich gerne erkenntlich und zahlen gut für die Anstrengung Ihrer Heinzelmännchen. Doch Vorsicht ist geboten: Je nach Beschäftigungsumfang der fleißigen Helferlein werden Sie unbemerkt zum Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Pflichten.
In Spanien ist es gar nicht so einfach, sich ein wenig Geld nebenbei zu verdienen. Die recht einfache und kostengünstige Gewerbeanmeldung, wie es sie in Deutschland gibt, existiert hier nicht.
Auch die zuhause so beliebten 400-Euro-Jobs kennt man nicht. Wer in dem Land auf der iberischen Halbinsel einer Nebenbeschäftigung nachgehen will, dem bleiben im Grunde zwei Verfahrensweisen. Er könnte theoretisch eine eigene Firma ("S.L.") gründen. Die damit verbundenen hohen laufenden Kosten stehen in der Regel aber in keinem Verhältnis zu dem, was verdient werden soll. Auch der Status eines "Autónomo" (Selbstständiger) ist für die meisten Hobby-Jobber keine Alternative, denn hierbei müssen monatlich mindestens 225 Euro (Sozialversicherung etc.) kalkuliert werden.
Bleibt nur, sich vom Auftraggeber als "Geringbeschäftigt" melden zu lassen. Konsequenterweise übernimmt dieser die Sozialabgaben anteilig für die vereinbarten Stunden. Ist der Leistungsbringer aber für mehrere Kunden tätig, entfällt diese Variante ganz.
Eine Sonderregelung beschränkt sich auf alle Arbeiten rund um den Haushalt. Nach dem "Régimen especial para trabajadores domésticos" ist auch eine Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern kein Problem und mit 125 Euro pro Monat für die Sozialversicherung entstehen vergleichsweise geringe Kosten.
Im Gegenzug hat die Aushilfe die gleichen Rechte auf soziale Leistungen (Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) wie ein Angestellter. Das klingt zwar gut, hat aber einen Haken. Leiht sie weniger als 72 Stunden im Monat ihre helfende Hand, so ist es nicht einfach möglich, die Sozialbeiträge entsprechend zu kürzen. Ein Beschäftigungsverhältnis nach diesem Modell gilt stattdessen als nicht vorhanden.
Das sind viele Hindernisse für eine kleine Taschengeldaufbesserung. Kein Wunder also, dass nach Schätzungen des Statistik-Instituts "Eurostat" etwa 20 Prozent aller Spanier im erwerbsfähigen Alter ihren Lebensunterhalt durch Schwarzarbeit bestreiten.
Unterstützen sollte man das in eigenem Interesse dennoch nicht. Passiert dem illegal Angestellten etwas, haftet der Auftrageber in vollem Umfang. Die Sozialversicherung zahlt in diesem Falle nicht.
Bei einem Arbeitsunfall beispielsweise könnten so enorme Behandlungskosten auf den Dienstherren zukommen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass dieser von der Schwarzarbeit wussten. Eine Pflicht nachzuprüfen, ob Ihr Helfer ordnungsgemäß angemeldet ist, wenn er auch für andere Arbeitgeber tätig ist, besteht nämlich nicht.
Noch schlimmer kann es werden, wenn Sie der einzige Brötchengeber sind und das für mehr als 80 Stunden im Monat. Nun müssen Sie den Arbeitnehmer anmelden. Bei Unterlassung droht eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe. Außerdem kann der illegal Beschäftigte jederzeit einen Festvertrag verlangen. Verliert er seinen Job, steht im zwar Arbeitslosengeld zu. Aber das fordert das Arbeitsamt zusammen mit sämtlichen anderen Sozialleistungen dann bei Ihnen ein.
Natürlich sollen all diese Bemühungen nicht unbelohnt bleiben. Sie zeigen sich gerne erkenntlich und zahlen gut für die Anstrengung Ihrer Heinzelmännchen. Doch Vorsicht ist geboten: Je nach Beschäftigungsumfang der fleißigen Helferlein werden Sie unbemerkt zum Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Pflichten.
In Spanien ist es gar nicht so einfach, sich ein wenig Geld nebenbei zu verdienen. Die recht einfache und kostengünstige Gewerbeanmeldung, wie es sie in Deutschland gibt, existiert hier nicht.
Auch die zuhause so beliebten 400-Euro-Jobs kennt man nicht. Wer in dem Land auf der iberischen Halbinsel einer Nebenbeschäftigung nachgehen will, dem bleiben im Grunde zwei Verfahrensweisen. Er könnte theoretisch eine eigene Firma ("S.L.") gründen. Die damit verbundenen hohen laufenden Kosten stehen in der Regel aber in keinem Verhältnis zu dem, was verdient werden soll. Auch der Status eines "Autónomo" (Selbstständiger) ist für die meisten Hobby-Jobber keine Alternative, denn hierbei müssen monatlich mindestens 225 Euro (Sozialversicherung etc.) kalkuliert werden.
Bleibt nur, sich vom Auftraggeber als "Geringbeschäftigt" melden zu lassen. Konsequenterweise übernimmt dieser die Sozialabgaben anteilig für die vereinbarten Stunden. Ist der Leistungsbringer aber für mehrere Kunden tätig, entfällt diese Variante ganz.
Eine Sonderregelung beschränkt sich auf alle Arbeiten rund um den Haushalt. Nach dem "Régimen especial para trabajadores domésticos" ist auch eine Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern kein Problem und mit 125 Euro pro Monat für die Sozialversicherung entstehen vergleichsweise geringe Kosten.
Im Gegenzug hat die Aushilfe die gleichen Rechte auf soziale Leistungen (Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) wie ein Angestellter. Das klingt zwar gut, hat aber einen Haken. Leiht sie weniger als 72 Stunden im Monat ihre helfende Hand, so ist es nicht einfach möglich, die Sozialbeiträge entsprechend zu kürzen. Ein Beschäftigungsverhältnis nach diesem Modell gilt stattdessen als nicht vorhanden.
Das sind viele Hindernisse für eine kleine Taschengeldaufbesserung. Kein Wunder also, dass nach Schätzungen des Statistik-Instituts "Eurostat" etwa 20 Prozent aller Spanier im erwerbsfähigen Alter ihren Lebensunterhalt durch Schwarzarbeit bestreiten.
Unterstützen sollte man das in eigenem Interesse dennoch nicht. Passiert dem illegal Angestellten etwas, haftet der Auftrageber in vollem Umfang. Die Sozialversicherung zahlt in diesem Falle nicht.
Bei einem Arbeitsunfall beispielsweise könnten so enorme Behandlungskosten auf den Dienstherren zukommen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass dieser von der Schwarzarbeit wussten. Eine Pflicht nachzuprüfen, ob Ihr Helfer ordnungsgemäß angemeldet ist, wenn er auch für andere Arbeitgeber tätig ist, besteht nämlich nicht.
Noch schlimmer kann es werden, wenn Sie der einzige Brötchengeber sind und das für mehr als 80 Stunden im Monat. Nun müssen Sie den Arbeitnehmer anmelden. Bei Unterlassung droht eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe. Außerdem kann der illegal Beschäftigte jederzeit einen Festvertrag verlangen. Verliert er seinen Job, steht im zwar Arbeitslosengeld zu. Aber das fordert das Arbeitsamt zusammen mit sämtlichen anderen Sozialleistungen dann bei Ihnen ein.
09.06.2005 / 01.09.2010
Simone Feckler
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