So kontrollieren Sie Ihre Finca
Eine Finca möglichst in Meeresnähe ist der Traum vieler Deutscher, vor allen Dingen auf den Inseln, aber auch im Hinterland des touristisch erschlossenen Küstenstreifens, je näher zur Küste, umso teurer.
Auf Mallorca etwa oder den Kanarischen Inseln ist derzeit eine halbwegs brauchbare Finca, die auch die Mindestgröße für ein Einfamilienhaus hat, derzeit kaum unter einer Million Euro zu haben.
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Auskunft beim Bauamt, ob überhaupt bebaubar und Mindestgröße für den Bau eines Einfamilienhauses.
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Gegebenenfalls Anfrage, ob ein bestehendes altes Gebäude renoviert und erweitert werden darf.
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Grundbuchauszug ist unbedingt erforderlich.
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Wie liegen die genauen Grenzen?
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Ist das Grundstück katastermäßig erfasst?
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Hat der Voreigentümer/Verkäufer schon eine Baugenehmigung beantragt?
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Wurde ein aufstehendes Gebäude genehmigt?
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Ist eine landwirtschaftliche Nutzung vorgeschrieben in irgend einer Weise?
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Hat das Grundstück Wasser- und Stromanschluss?
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(Gegebenenfalls): Hat es Wasserrechte?
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Kann man erforderlichenfalls ein Bohrrecht bekommen?
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Hat das Grundstück eine Zufahrt für Pkw und Lkw vom öffentlichen Weg oder über einen Privatweg?
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Besteht ein Wegerecht zu Lasten oder zugunsten des interessierenden Grundstücks?
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Welche Aus-, um- oder gar Neubaumaßnahmen, Erweiterungsbauten sind möglich?
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Darf man auf die Finca noch ein zweites Haus stellen?
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Entfernung zum nächsten Dorf?
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Wo ist die nächste öffentliche Schule, gegebenenfalls Oberschule?
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Besteht ein neuer Bauplan oder gilt ein allgemeiner Baustopp (wie jetzt z.B. auf Mallorca)?
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Welche Einkaufsmöglichkeiten sind gegeben?
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Bei Neubauten, welcher Grenzabstand für Neubauten muss eingehalten werden?
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Soll die Finca von einem größeren Grundstück abgetrennt werden?
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Liegt hierfür die Zustimmung des Bürgermeisteramts vor?
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Ist der Verkäufer Resident oder Nichtresident?
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War der Verkäufer per Ende 1996 schon zehn Jahre Eigentümer?
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Für das Bauen im Außenbereich gelten Mindestgrößen der Parzelle für ein Einfamilienhaus. Bei Trockenland (secano) zwischen 25.000 und 30.000 m² auf bewässertem Land (regadio) zwischen 5.000 und 10.000 m². Es existieren auch generelle Bau- und Erweiterungsverbote, z.B. in Landschaftsschutzgebieten. Immer also Anfrage bei Bauamt der Gemeinde.
ACHTUNG: Wird die Mindestparzellengröße nicht erreicht, so gibt es keine Trennungsgenehmigung der Parzelle vom Muttergrundstück. Vielfach werden "Fincas" angeboten mit zu wenig m² für ein Haus aber de facto schon bebaut. Im Grundbuch ist nur ein Schuppen eingetragen. In solchen Fällen mag man kaufen, kann aber nicht legal aus-, um- oder gar neu bauen.
Eine weitere wichtige Information für Finca-Besitzer auf Mallorca ist folgende:
Keine Schwimmbäder mehr in kleineren Landstücken der Balearen
Die deutsche und schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e. V. mit ihrem Präsidenten Werner Steuber hat ein Merkblatt zum Immobilienkauf in Spanien herausgegeben. Wer mit dem Verein in Deutschland in Kontakt treten möchte, wendet sich an die
Geschäftsstelle WT-Tiengen,
Carl-Benz-Straße 17a,
D-79761 Waldshut-Tiengen,
Telefon 0049 7741 / 21 31 und
Fax 0049 7741 / 16 62
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