Sozialleistungen auch für Selbständige in Spanien
Ähnlich wie in Deutschland, wird hierin genau definiert und unterschieden,, wer unter den Begriff „Selbständig“ und zwischen Selbständigem in wirtschaftlicher Abhängigkeit, fällt. Das letztere dürfte auf 75 % aller „Selbständigen“ zutreffen.
Der Selbständige ist verpflichtet, sich bei der Seguridad Sozial zu versichern, um seinen Rentenanspruch zu garantieren.. Im Gegenzug soll er Anspruch auf Arbeitslosen-, Mutter- und Vaterschaftsgeld sowie Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit oder arbeitsbedingten Krankheiten haben und das Recht auf Frühpensionierung. Auch vor wirtschaftlichen Risiken will das Gesetz schützen, indem der Hauptauftraggeber für die Schulden eines Subunternehmers gegenüber Selbständigen haftet.
Es wäre ein grosses Plus für alle Selbständigen, wenn die Integration der Selbständigen durch ein Gremium gewährleistet würde, in dem Gewerkschaften, Unternehmen, Länder und Gemeinden zusammenarbeiten.
RiMa
Denia, den 11.10.06 – red. 24.11.2010
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