Spanische Parlamentswahlen mit Konsequenzen für die Erbschaftssteuer

Familien mit Wohnsitz und Vermögen in Spanien konnten bis zu den Parlamentswahlen im März 2004 auf eine sehr relevante Erhöhung der Erbschaftssteuerfreibeträge für Kinder und Ehegatten hoffen. Geplant war eine Erbschaftssteuerbefreiung von 95 % des von diesem Personenkreis ererbten Wertes. Angesichts des Wahlsieges der spanischen Sozialisten wird es allerdings auch künftig keine landesweite Erbschaftssteuerminimierung für den engeren Familienkreis in Spanien geben.



Die Sozialisten hatten diese im Vorfeld der Wahlen für den Fall der eigenen Regierungsbildung ausgeschlossen. Ob und inwieweit Erbschaftssteuerreduzierungen in einigen von der Partido Popular regierten Regionen noch realisiert werden, bleibt abzuwarten.



Damit bleibt Spanien auch weiterhin ein Land mit, im europäischen Vergleich, sehr hoher Erbschaftssteuerbelastung und es gilt systematisch und frühzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbschaftssteuerminimierung zu nutzen.

Nähere Informationen hierzu finden sich in der Fachpublikation vom Finanzrichter a.D. Dieter Gebel zum Thema „Erbschaftssteuer bei deutsch-spanischen Nachlässen, ISBN 3-8005-2038-9“ sowie

im Internet auf der Website www.copp-menth.de unter der Rubrik „Erbrecht & Vermögensnachfolge“.

Günter Menth


Rechtsanwalt / Abogado inscrito


www.copp-menth.de

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