Seit 2007 erhalten Behinderte und alte Menschen in Spanien schrittweise Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung . Das Parlament in Madrid hat die Einführung der steuerfinanzierten Versicherung im Jahr 2006 verabschiedet. Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterteilt, wobei zuerst Pflegefälle der Stufe III (schwerste Behinderung) berücksichtigt werden.
Berufstätige Residenten, die aus einem EU-Mitgliedsland stammen und seit mindestens fünf Jahren in Spanien wohnen, sind uneingeschränkt anspruchsberechtigt. Ob die in Deutschland pflichtversicherten Rentner neben dem deutschen Pflegegeld auch Sachleistungen in Spanien einfordern können, ist derzeit noch ungeklärt.
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können nur dann auf Leistungen hoffen, wenn Spanien ein Abkommen mit dem jeweiligen Herkunftsland trifft. Daher ist zum momentanen Zeitpunkt ein Anspruch der Schweizer Residenten offen.
Marion Schmitt
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