Sie suchen einen Spezialisten für spanische Erbschaftssteuer – dann warten Sie nicht zu lange
Aber konkretisieren wir die Fragestellung zunächst. Zu welchem genauen Zweck benötigen Sie denn Ihren Erbschaftssteuerexperten?
1. Zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Spanien? War der Vererber nicht in Spanien berufstätig, dann genügt hierzu wirklich oft die Einschaltung einer Gestoría, zu deutsch „Büro für Verwaltungsabwicklungen“ durch das die Erbschaftsannahmeerklärung protokollierende spanische Notariat.
2. Zur Formulierung des Einspruches gegen einen spanischen Erbschaftssteuerbescheid? Dann sind Sie bei einem spezialisierten Anwalt richtig.
3.Will Ihre Familie systematisch die spanische Erbschaftssteuer minimieren? Dann wenden Sie sich am besten frühzeitig an einen auf Erbrecht bei Spanienvermögen spezialisierten Rechtsanwalt. „Frühzeitig“ nicht deshalb, weil einem deutschen Eigentümer in Spanien keine längere Lebenserwartung zugestanden wird. Der Grund liegt viel mehr darin, dass das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten welches dem spanischen Erbschaftssteuerfachmann zur Verfügung steht um so grösser ist je frühzeitiger er als „Erbschaftssteuerberater“ zu Rate gezogen wird. Am besten also bereits im Zeitraum vor dem notariellen Eigentumserwerb in Spanien.
Das grösste Potential zur Reduzierung der spanischen Erbschaftssteuer, – bei Steuersätzen zwischen 7 % – 81 % -, liegt in der systematischen Rechts- und Steuergestaltung. Sie lassen sich also ein entsprechendes Erbschaftssteuergutachten erstellen und dann entscheiden Sie.
Hier liegt das zentrale Tätigkeitsfeld der Erbschaftssteuerberatung bei Spanienvermögen mit Einsparpotentialen oft im 6-stelligen Eurobereich.
Günter Menth
Rechtsanwalt & abogado inscrito
Mallorca und Würzburg
Tel.: 971-559377
Fax: 971-559368
E-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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