Städtische Wertzuwachssteuer
Diese Steuer wird auf den Wert von Stadtgrundstücken im Zeitpunkt ihrer Übertragung, entweder getrennt oder gemeinsam mit auf dem Grundstück befindlichen Bauwerken, erhoben.
Der Wertzuwachs des Grundstücks wird durch die Multiplikation der Anzahl der Jahre des Wertzuwachses und des Katasterwertes mit einer Prozentzahl zwischen 3 und 3,7 ermittelt. Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und darf den Steuersatz von 30% nicht übersteigen.
Der Wertzuwachs des Grundstücks wird durch die Multiplikation der Anzahl der Jahre des Wertzuwachses und des Katasterwertes mit einer Prozentzahl zwischen 3 und 3,7 ermittelt. Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und darf den Steuersatz von 30% nicht übersteigen.
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