Steuer auf Bautätigkeiten
Diese Steuer wird auf alle Bauwerke und sonstige Installationen erhoben, für die bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Die Bemessungsgrundlage wird durch den Aufwand der Bauausführung bestimmt. Der Steuersatz wird von jeder Gemeinde festgelegt, darf aber nicht höher als 4% sein.
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