Beseitigung der Steuerdiskriminierung
Die EU-Kommission stört vor allem die Besteuerung der Wertzuwächse (plusvalía) beim Verkauf einer Immobilie in Spanien. Während der spanische Fiskus Nicht -Residenten zu einer Versteuerung von 35 Prozent verpflichten, werden Residenten nur mit 15 Prozent zur Kasse gebeten.
Anmkerung : Laut einem neuen Gesetz, das im Oktober 2010 verabschiedet wurde, ist dies nicht mehr rechtens. Wer als Nicht-Resident mit 35 Prozent versteuert wurde, kann die zuviel gezahlten Steuern rückfordern!!!
Fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater!!!
Nach Meinung der Kommission kommt die „systematisch höhere Besteuerung von Nicht-Residenten“ einer „indirekten Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit“ gleich, was gegen das EU-Recht und zudem gegen zahlreiche Direktiven zur Kapital- und Dienstleistungsfreiheit auf dem Binnenmark verstößt.
Auch in einem weiteren Punkt muss sich Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten: Wer seinen Wohnsitz in Spanien gemeldet hat(Residenten), zahlt 15 bis 45 Prozent Einkommensteuer. Wer seinen Wohnsitz aber im Ausland hat, muss pauschal 25 Prozent abführen.
Diese Differenz kann dazu führen, dass es für Arbeitgeber vorteilhafter ist, eher Einheimische zu beschäftigen als nicht gemeldete EU-Ausländer. Darüberhinaus ist die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent insbesondere für Geringverdiener nachteilig, da sie an ihr jeweiliges Heimat-Finanzamt unter Umständen durchaus weniger abführen müssten.
Anmerkung: über den letzten Passus – Einkommensteuer – liegen uns keine neuen Informationen vor. Bitte auch hier, falls dieser Pasuss für Sie relevant ist, holen Sie sich die aktuellen Informationen ebenfalls direkt bei Ihrem Steuerberater!
Susanne Hesse 2006/2010
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