Steuersätze in Spanien
Auf Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerbe und Importe von Brot, Mehl und Getreide zur Herstellung von Brot, Milch, Käse, Eier, Obst, Gemüse, Bücher, Zeitungen, Illustrierte, Humanpharmazeutik, Fahrzeuge für Behinderte, Prothesen und Umsätze im Zusammenhang mit denkmalgeschützten Gebäuden ist ein Steuersatz von 4% anwendbar.
Ein Satz von 8 % findet Anwendung auf Umsätze mit Tieren, Gemüse und anderen Produkten, die gewöhnlich als Nahrungsmittel für den Menschen oder als Futtermittel für Tiere dienen, auf Saatgut, Materialien zur Zucht von Vieh oder Pflanzen, Dünger und Pflanzenschutzmittel, auf Herbizide und organischen Abfall aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Viehzucht, auf Wasser und Eis, Pharmazeutika für die Veterinärmedizin sowie Produkte und deren Einzelteile, einschließlich Brillen und Kontaktlinsen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nur zum Ausgleich körperlicher Defekte von Tieren oder Menschen genutzt werden können, oder um Krankheiten von Tieren oder Menschen vorzubeugen, zu diagnostizieren, zu behandeln, zu lindern oder zu heilen.
Des weiteren unterliegen Umsätze mit Krafträdern mit einem Hubraum unter 50 ccm, der Eintritt zu bestimmten Veranstaltungen, nicht freigestellte Dienste oder Wohlfahrts- und Krankenpflege, das Veranstalten von Messen und Ausstellungen ebenso wie die Leistungen von Hotels und Restaurants dem reduzierten Satz von 8% Auch der Transport von Personen und deren Gepäck unterliegt dem reduzierten Satz .
Am 1. Juli 2010 ist der Steuersatz (Mehrwertsteuer) für die IVA angehoben worden. Die zwei Prozent mehr (ehemals 16 %) machen sich durchaus bemerkbar.
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