Steuersubjekte

von | Sep. 30, 2003 | Wissenswertes

Steuersubjekte

Bei Übertragung von Todes wegen sind der Begünstigte, d.h. der Erbe oder Vermächtnisnehmer, bei Schenkungen unter Lebenden der Beschenkte und bei Lebensversicherungspolicen der Begünstigte steuerpflichtig.

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