Bei Übertragung von Todes wegen sind der Begünstigte, d.h. der Erbe oder Vermächtnisnehmer, bei Schenkungen unter Lebenden der Beschenkte und bei Lebensversicherungspolicen der Begünstigte steuerpflichtig.
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Spanien-ABCAndy lebt seit 1999 in Spanien, zunächst an der Costa Blanca (Dénia, Els Poblets, Jávea, Pego, La Xara) und seit 2013 in Valencia. Auf spanien-abc.com teilt er praktische Erfahrungen rund um Auswandern, Immobilien und Alltag in Spanien.
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