Mit Erbausschlagung zum Generationensprung. Eine eigentlich geniale Methode zur Erbschaftssteuerreduzierung
Prinzipiell gilt: Je früher bei Spanienvermögen systematische Steuerminimierungsüberlegungen getätigt werden, desto größer sind das Spektrum der Möglichkeiten und der Umfang der Einsparungen.
Aber es gilt auch der Grundsatz: Es ist fast nie ganz zu spät.
Ein Mittel der Wahl, um nach Eintritt des Erbfalles noch legal Erbschaftsteuerkorrekturen nach unten vornehmen zu können, ist die zielgerichtete Erbausschlagung binnen der gesetzlich vorgesehenen Sechswochenfrist-, oder bei Auslandsvermögen, Sechsmonatsfrist.
Diesen Zeitrahmen allerdings sollte man dann nicht verpassen.
Wann nun kann dieses Nacherbfall-Gestaltungsmittel der Ausschlagung noch Steuervorteile verschaffen? Voraussetzungen und Fallbeispiele können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen.
- Nachrangige Erben mit günstiger Steuersituation
Beispiel: Ehegatte oder Lebensgefährte verzichtet zugunsten mehrerer Kinder des Verstorbenen welche über höhere Freibeträge und günstigere Steuersätze verfügen auf die direkte Rechtsnachfolge. - Einvernehmen unter dem erstrangigen und den nachrangigen Erben
Beispiel: Die testamentarische Erbin und neue Lebensgefährtin verzichtet auf ihr Erbrecht per Ausschlagung und erhält im Gegenzug die Zusicherung des lebzeitigen Wohnrechtes in der zuvor gemeinsam mit dem Erblasser bewohnten Spanienimmobilie. - Steuerunschädliche Absicherung des Ausschlagenden durch Einräumung lebenslänglicher Rechte
Erfolgt die Ausschlagung gegen Zahlung einer bestimmten Abfindungssumme, so unterfällt dieser Ausschlagungsbetrag nicht nur nach § 3 Absatz 2 Nr. 4 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes der Erbschaftssteuer, sondern dies wird auch nach spanischem Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz nicht anders zu beurteilen sein.
Beispiel: Den Abfindungsbetrag gilt es also im Rahmen bestehender Erbschaftssteuerfreibeträge festsetzen.
Dies vermeidet den Erbschaftsteueranfall beim Ausschlagenden und reduziert zudem um den Abfindungsbetrag die Steuergrundlage der dann Erbenden.
Praktikabel im Einzelfall sind bei Ausschlagenden höheren Alters oft Gegenleistungen, wie lebenslängliche Rentenzahlung oder lebenslängliches Wohnrecht. Erforderlich sind hier genaue Steuerwertkalkulationen. - Eine typische steuerlich mitmotivierte Situation ist diejenige der Erbausschlagung zur Realisierung eines Generationensprungs
Beispiel: Ein Grosselternteil mit einem Sohn und vier Enkelkindern war Eigentümer einer Spanienfinca. Die Erbausschlagung multipliziert den persönlichen Freibetrag und verhindert einen doppelten, steuerpflichtigen Übertrag über zwei Generationen.
War der Grosselternteil über 80 Jahre, der Sohn etwa 60 Jahre und finanziell voll abgesichert, so spricht vieles dafür, dessen 30- bis 40-jährigen Kinder direkt durch Erbausschlagung die Spanienfinca erben zu lassen um der Gesamtfamilie zu Lasten des Fiskus Erbschaftssteuern zu sparen.
Immer angezeigt ist eine zeitlich umgehende Reaktion nach dem Erbfall, um im konkreten Fall abzuklären zu lassen, ob die Ausschlagung der Erbschaft und gegebenenfalls durch wen das geeignete Mittel der Wahl ist.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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