Unterricht auf Spanisch oder Katalanisch?!
Das Bildungswesen unterliegt der Gesetzgebung der einzelnen Regionen Spaniens. In Regionen mit eigenen Landessprachen (Balearen, Katalonien, Valencia, Galizien, Navarra und das Baskenland) wurden jene regionenspezifischen Sprachen in großem oder kleinerem Ausmaß auch in den Klassenzimmern eingeführt.
In einigen Regionen, wie z.B. Katalonien, ist das Katalanisch die Unterrichtssprache, in anderen hingegen existieren verschiedene Modelle, bei denen die Eltern –manchmal jedoch mehr in der Theorie als in der Praxis – entscheiden können. In allen diesen Regionen jedoch hat die eigene Landessprache in den letzten Jahrzehnten wieder stark an Bedeutung zugenommen.
In keiner der Regionen sind bisher gravierende Probleme bezüglich der eigenen Sprachregelung im Unterricht aufgetreten, wenn auch einige Eltern kürzlich protestiert haben, ihr Recht auf Unterrichtung ihrer Kinder auf Spanisch vernachlässigt zu sehen.
Der oberste Gerichtshof der katalanischen Justiz hat letzte Woche einen Entschluss verabschiedet, nach welchem ein Schüler der zweiten Klasse berechtigt ist, sämtliche Unterrichtsfächer auf Spanisch erteilt zu bekommen. Der Entschluss stützt sich auf das Gesetz „Ley de Política Lingüística“, welches das Recht auf spanische Unterrichtserteilung auf sieben Jahre festlegt, sollte eine solche von den Eltern gewünscht werden.
Der Gerichtshof hat die „Generalitat de Catalunya“ bereits dreimalig aufgefordert, in den Anmeldeformularen für Schüler ein Kästchen einzubauen, in welchem Eltern die bevorzugte Unterrichtssprache für ihre Kinder ankreuzen können. Dieses wurde von der katalanischen Regierung jedoch bisher zurückgewiesen.
Der aktuelle Streitfall hat die alte Debatte wieder ins Bewusstsein gerufen, welche diskutiert, in welcher Sprache der Unterricht in den Schulen in den Autonomen Regionen abgehalten werden soll.
In einigen Regionen, wie z.B. Katalonien, ist das Katalanisch die Unterrichtssprache, in anderen hingegen existieren verschiedene Modelle, bei denen die Eltern –manchmal jedoch mehr in der Theorie als in der Praxis – entscheiden können. In allen diesen Regionen jedoch hat die eigene Landessprache in den letzten Jahrzehnten wieder stark an Bedeutung zugenommen.
In keiner der Regionen sind bisher gravierende Probleme bezüglich der eigenen Sprachregelung im Unterricht aufgetreten, wenn auch einige Eltern kürzlich protestiert haben, ihr Recht auf Unterrichtung ihrer Kinder auf Spanisch vernachlässigt zu sehen.
Der oberste Gerichtshof der katalanischen Justiz hat letzte Woche einen Entschluss verabschiedet, nach welchem ein Schüler der zweiten Klasse berechtigt ist, sämtliche Unterrichtsfächer auf Spanisch erteilt zu bekommen. Der Entschluss stützt sich auf das Gesetz „Ley de Política Lingüística“, welches das Recht auf spanische Unterrichtserteilung auf sieben Jahre festlegt, sollte eine solche von den Eltern gewünscht werden.
Der Gerichtshof hat die „Generalitat de Catalunya“ bereits dreimalig aufgefordert, in den Anmeldeformularen für Schüler ein Kästchen einzubauen, in welchem Eltern die bevorzugte Unterrichtssprache für ihre Kinder ankreuzen können. Dieses wurde von der katalanischen Regierung jedoch bisher zurückgewiesen.
Der aktuelle Streitfall hat die alte Debatte wieder ins Bewusstsein gerufen, welche diskutiert, in welcher Sprache der Unterricht in den Schulen in den Autonomen Regionen abgehalten werden soll.
6. Februar 2006
Kathleen Neumann
2010: Die Situation ist unverändert. In den Regionalsprachigen Regionen wird nach wie vor der Hauptunterricht in der Regionalsprache erteilt.
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