Urlaubszeit! Aber was ist mit meinem Krankenversicherungsschutz?
Generell gilt der Auslandsschutz für Not– und Schmerzfälle, nicht Vorsorge oder Beratungen.
Kein Problem haben die Versicherten der UKV oder Interlux, da in den Beiträgen auch ein kompletter Auslandsschutz geregelt ist.
Die meisten spanischen Krankenversicherungen, so auch z.B. die asisa als größte spanische Versicherung, bieten ihren Versicherungsschutz zwar für Residenten und Nicht-Residenten in Spanien uneingeschränkt an, aber nur Residenten sind auch beim Besuch Ihres Heimatlandes versichert.
Andere Gesellschaften, z.B. die Socorro, versichern auch Nicht-Residenten in ganz Europa inclusive dem Heimatland.
Diese Deckung in Europa ist aber bei allen spanischen Gesellschaften begrenzt!
Es gibt zum Einen eine zeitliche Begrenzung (Sechs Wochen oder drei Monate). Wichtiger aber ist die Grenze der Entschädigung, die nur 6.000 bis 10.000 Euro beträgt.
Die Lösung hierfür ist eine Erhöhung der Versicherungssumme für die Urlaubszeit. Dies können Sie direkt bei der Reiseversicherung tun: Die Telefonnummer finden Sie in Ihrem Ärztebuch, oder auch über unser Büro.
Wenn Sie öfter in den Urlaub fahren kann eine spezielle Reiseversicherung sinnvoll sein: Die Europea z.B. versichert (auch Nicht-Residenten) das ganze Jahr für 175 Euro bei einer Versicherungssumme von 18.000 Euro.
Immer mitversichert ist der Rücktransport und ähnliche Kosten bei allen Auslandsdeckungen.
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Der Autor dieses Beitrags, Michael Wilfert, Jalon – Costa Blanca,
ist diplomierter Versicherungsbetriebswirt und war als Dozent in der Ausbildung von Versicherungskaufleuten und Fachwirten tätig,
sowie Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK.
Jetzt ist er als Versicherungsmakler im Gebiet der Costa Blanca beschäftigt.
Telefon/ Fax 0034-96 6481000
mailto:corredor-wilfert@wanadoo.es
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