Vererben ist eine verantwortliche Aufgabe! – Dies gilt in besonderem Masse für Vermögen in Spanien

„Nach mir die Sintflut“ oder spanisch „detrás de mí el diluvio“ mag ein griffiger Spruch sein, welcher von manch einem zelebrierend oder im Stillen auch auf die eigene Erbschaft, den eigenen Nachlass angewandt wird, oft allerdings mit verheerenden Folgen.
Verständlich und im Regelfall weniger problematisch ist sicherlich die Einstellung selbst erwirtschaftetes Vermögen im Alter auch wieder selbst auszugeben oder einem sinnvollen Zweck zuzuführen.
So lässt sich eine Immobilie wieder verflüssigen, umso mehr, wenn die jetzt übergrosse Dimensionierung oder unpassende Lage der Immobilie zur Unterhaltungslast wird.

Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?
Dieses Sprichwort in Frageform macht deutlich, dass unbedachtes Vererben nicht nur den Wert des Vererbten schmälert, sondern zum Ausgangspunkt von über Generationen währenden Streitsituationen werden kann.
Wenig sachdienlich ist in diesem Zusammenhang nicht nur das Hinterlassen von versteckten Vermögenswerten, sondern auch nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlungen oder die erbrechtliche Nichtberücksichtigung besonderer Leistungen eines Erben für die Elterngeneration, wie Pflegejahre unter Aufgabe eigener Berufstätigkeit oder mit der Folge eingeschränkten Handlungsspielraumes für die eigene Familie.

Den Faktor „Gerechtigkeit“ klar begründen und rechtsicher verankern
Damit Sie klare Entscheidungen treffen können, empfiehlt es sich, die grundlegende Testamentserstellung nicht mehr allzuweit ins Alter hinauszuschieben.
Damit Ihre Entscheidung von der Nachfolgegeneration verstanden und akzeptiert wird, empfiehlt sich im Bedarfsfall ein erläuternder Satz im Testament. Selbst, eine sogenannte Sprechklausel.

Das Generationengespräch hat eine doppelte Funktion
Ein lebzeitiges Generationengespräch führt darüber hinaus regelmässig dazu, dass die Rechtsnachfolgeentscheidung nicht mehr angezweifelt wird.
Das Generationengespräch hat aber noch eine ganz andere Funktion:
Es kann Lösungswege aufzeigen und Problemlösungen auf den Weg bringen. Initiator und Vorbereiter sollte die Vererbergeneration sein. Sie bringt das Konzept mit, bleibt aber zugleich offen für andere Rechtsnachfolgegestaltungen; beispielsweise wenn sich herausstellt, dass die Spanienimmobilie nicht in gleicher Weise in die Lebensplanung es Sohnes passt, diese von der Tochter aber genutzt werden kann.

Die anwaltliche Beratung des Vererbers erfolgt in zwei Phasen
Zum einen erfolgt diese im Zuge der Vorbereitung des testamentarischen Grundkonzeptes zur Vorbereitung des Generationengespräches. So bringt der Vererber keine noch „unausgegorene“ Idee, sondern schon ein fundiertes Lösungsmodell in das Generationengespräch ein.
Die zweite Phase ist die professionelle Ausgestaltung der Rechtsnachfolgeregelungen nach dem Generationengespräch: Formfehler werden so vermieden, Entscheidungsspielräume zur Reaktion auf veränderte Umstände bleiben eröffnet, Steuerminimierungspotentiale ausgeschöpft und Abwicklungserleichterungen verankert. Letzteres ist von besonderer Bedeutung beim Vorhandensein von Auslandsvermögen, wie etwa die Immobilie in Spanien.
Hier können das, – vom Rechtsanwalt vorbereitete -, Vermächtnistestament vor dem spanischen Notar ebenso wie notarielle Vollmachten nach spanischer Ausgestaltung zu erheblichen Abwicklungserleichterungen der Rechtsnachfolge, namentlich in spanische Immobilien, führen.

Abschliessend noch einige Weissheiten und Zitate, die es „in sich“ haben
und zum Nachdenken bei der Vorbereitung der eigenen Rechtsnachfolge anregen sollten:


  • “Auch richtiges Vererben will gelernt sein“

  • “Vorher einigen statt nachher streiten“

  • “Wer zu viele Einzelheiten ins Testament schreibt, gibt oft Anlass zum Streit“

  • “Die eigene Liquidität im Alter und die Liquidität des Ausgleichspflichtigen nicht aus den Augen verlieren“

  • “Erbengemeinschaften nach Möglichkeit vermeiden“

  • “Gerecht ist nicht immer die formelle Gleichbehandlung, auch Lebensschicksale und besondere Leistungen für den Vererber gilt es zu berücksichtigen“

  • “Zum Testamentsinhalt gehören auch eine Sprechklausel, – Erläuterung der letztwilligen Verfügung -, und eine Schiedsklausel zur Streitvermeidung“

  • “Wer vorab in Rechtsberatung investiert, ist auch hinterher noch gut beraten“

  • “Mit jeder überzeugenden Nachfolgeregelung gewinnen Sie für sich auch lebzeitig an Familienfrieden und stiften Engagement“

  • “Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken“
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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