Verkehrsdelikte im Ausland: EU-Strafzettel kommt 2008

Deutsche Urlauber müssen sich vorsehen: Autofahrer sollen in Zukunft Strafzettel für Verkehrssünden im europäischen Ausland nachträglich über deutsche Behörden zahlen müssen. Dieser Plan wurde bereits durch das Bundesjustizministerium bestätigt und der Gesetzentwurf soll im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ab einer Höhe von 70 Euro sollen Bussgelder nach EU-Plänen in allen Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den nationalen Behörden vollstreckt werden. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist aber noch unklar.


ADAC-Sprecher Maximilian Maurer sagte zu diesem Thema folgendes: „Ab 2008 werden deutsche Autofahrer, die im europäischen Ausland ein Knöllchen wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verkehrsdelikten kassiert haben, nachträglich in Deutschland zur Kasse gebeten“. Der ADAC rechnet ausserdem damit, dass Bussgelder für 2006 und 2007 rückwirkend eingefordert werden.