Der individuelle Handlungsleitfaden für die Vermögensnachfolge in Spanien
Das Ziel: die Nachfolgesituation optimal abzusichern
Zunächst gilt es hier meist, – selbst wenn auch und gerade Sie selbst Eigentümer einer Spanienimmobilie sind -, Ihre eigene Position als Rechtsnachfolger umfassend abzusichern, rechtlich, steuerlich und persönlich.
Im Regelfall nämlich besteht, etwa bei Ehegatten und oft auch bei Geschäftspartnern, gemeinsames Immobilieneigentum an einer Spanienimmobilie, dann ist zunächst und an erster Stelle die eigene Person als Rechtsnachfolger Beratungsgegenstand.
Die eigene Person ist aber zum zweiten auch dann tangiert, wenn man Überlegungen zur Rechtsnachfolge der Kindergeneration in sein eigenes Eigentum in Spanien anstellt.
Dann geht es darum, mit der Rechtsnachfolge etwa das eigene lebenslängliche Nutzungsrecht und die Verfügungsmöglichkeit abzusichern, sich ein entsprechendes kontinuierliches Monatseinkommen zu schaffen und zu erhalten oder einen Vermögensrückgriff im Bedarfsfall zu ermöglichen
Schließlich geht es drittens darum, den eigenen Ehegatten oder Lebenspartner oder die eigenen Kinder mit dem Spanienvermögen abzusichern.
Denn der Zweck eines Vermögensaufbaues soll ja irgendwo auch über die eigene Person hinausgehen.
Alle drei Zielrichtungen haben eines gemeinsam:
Aus dem aufgebauten Spanienvermögen das Optimale zu machen.
Diese Aufgabenfelder gilt es zu bewältigen
Die richtigen Personen zum richtigen Zeitpunkt die Rechtsnachfolge antreten zu lassen und dabei den Wertverlust durch Besteuerung so minimal wie möglich zu halten, respektive für alle Beteiligten alle möglichen Steuervorteile zu nutzen.
Dabei sind die verschiedenen Rechtsordnungen zu berücksichtigen und die weitgehendst mögliche Handlungsflexibilität auch künftig zu erhalten.
Gut zu wissen ist es in diesem Zusammenhang, dass für Deutsche nach einschlägigem deutschem Erbrecht trotz testamentarischer Verfügung zu Gunsten bestimmter Personen eine anderweitige lebzeitige Verfügung, also beispielsweise ein Verkauf, möglich bleibt.
Was ein Rechtsgutachten leisten kann
Die Zielrichtung der Vermögensnachfolge und die dabei zu berücksichtigenden Prioritäten zu setzen, das ist Ihre Aufgabe.
Auf der Basis der Kenntnis aller einschlägigen Rechtsordnungen die in Betracht kommenden günstigsten Handlungsalternativen zu eruieren und Vorschläge für den richtigen Zeitpunkt der jeweiligen Umsetzung auszuarbeiten, das ist die Aufgabe des spezialisierten Rechtsgutachters.
Kosten – Nutzen – Relation
Die Kosten für ein derartiges Rechtsgutachten mit individuellem Handlungsleitfaden liegen im Bereich von 1 % bis 2 % des Vermögenswertes in Spanien, bei hohen Vermögenswerten eher niedriger.
Verglichen mit oft drohenden Wertverlusten von bis zu 40 % bei der Rechtsnachfolge in Spanien ein eher niedriger Betrag. Hinzu kommt, dass die Befolgung eines solchen individuellen Handlungsleitfadens oft erst die gewünschte Rechtsnachfolge schafft oder absichert.
Schrittweise Erarbeitung und schrittweise Umsetzung
Dies ist eine Teamarbeit mit dem Berater wobei in folgenden Einzelschritten vorgegangen wird:
1. Übermittlung ihrer Familien- und Vermögenssituation
2. Fixierung der Zielrichtung Ihrer Vermögensnachfolge
3. Bestandaufnahme der aktuellen Rechts- und Steuersituation bei Eintritt der Rechtsnachfolge durch Berater
4. Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten zur Zielrichtung durch den Berater
5. Auswählen der ernsthaft für Sie in Betracht kommenden Handlungsalternative(n)
6. Sie erhalten einen Leitfaden, wann sie welche Maßnahme wie umsetzen sollten
Der Handlungsleitfaden bleibt auf Dauer Ihr Begleiter zur rechtlich optimierten Rechtsnachfolgeabsicherung, den Sie bei Bedarf immer wieder konsultieren können.
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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